Alle Artikel von Rechtsanwältin Rafaela Wilde
VG Hannover: Journalist steht keine Auskunft über Kosten für Schutzmaßnahmen an Wulffs Wohnhaus zu
Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag auf Erteilung einer Auskunft über die Höhe der Kosten mit der eher dürftigen Begründung abgelehnt, dass diese Rückschlüsse auf einzelne Sicherheitsmaßnahmen zulassen soll.
IVW: E-Paper künftig Teil der Gesamtauflage
Beginnend mit dem 2. Quartal 2012 werden die Absatzzahlen von E-Papern zu der verkauften Auflage von identischen Printerzeugnissen dazugerechnet, so eine Meldung der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. (IVW).
Die Verbreitungsdaten von digitalen Versionen von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln werden bereits seit 2003 von der IVW erhoben, wurden jedoch bislang gesondert ausgewiesen. Mit den neu festgelegten Bedingungen können nun Verlage digitale Ausgaben in die Auflagenmeldungen mit einbeziehen.
Dabei können ausschließlich bezahlte E-Paper-Zugangsrechte geltend gemacht werden, die zu der verkauften Printauflage aufsummiert werden, so die Meldung der IVW weiter. Dabei werden die anteiligen Verkäufe der elektronischen Ausgaben künftig in zusätzlichen Rubriken “davon ePaper” ausgewiesen.
“Der Verkauf eines gedruckten Exemplars und der eines ePapers zählen für die Auflagenkontrolle der Pressetitel ab April gleich. Als Grundvoraussetzung hierfür haben wir die Identität von gedruckter und digitaler Ausgabe bekräftigt und präzisiert. Für die Aktualisierung von redaktionellen und werblichen Inhalten, Formatanpassungen und zusätzlichen Nutzungsfunktionen der ePaper-Ausgabe gibt es sehr enge Grenzen. Verkäufe ‘klassischer’ ePaper-Angebote sind jedoch grundsätzlich über alle digitalen Angebotsplattformen mit den neuen Regeln vereinbar”, so IVW-Geschäftsführer Michael Schallmeyer.
Film- und Medienstiftung NRW vergibt 6,47 Mio Euro Förderung
Die Film- und Medienstiftung NRW hat in ihrer ersten Sitzung 2012 die ersten Förderungen beschlossen: Mit insgesamt 6,47 Mio. Euro werden 31 Projekte gefördert. Die Förderungen wurden dabei in den Bereichen Produktion, Low Budget, Drehbuch, Vorbereitung und Stoffentwicklung, Verleih und Weltvertrieb sowie Kinomodernisierung vergeben.
Insgesamt 5,45 Millionen Euro entfallen dabei auf den Bereich Produktionsförderung. Gefördert werden u. a. neue Projekte der Regisseure Jim Jarmusch, Wolfgang Becker, Dominik Grad und Caroline Link.
Eine Liste der geförderten Projekte finden Sie hier
BPjM: “Dead Island” von B-Liste gestrichen
Dem Actionspiel “Dead Island” droht nach erneuter Prüfung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) doch keine Beschlagnahmung.
Im November hatte die BPjM das Spiel auf den B-Teil ihrer Index-Liste gestellt. Dort landen die Medien, die möglicherweise einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Als Konsequenz daraus könnte letztlich eine Beschlagnahmung erfolgen.
Nun hat die BPjM das Action-Spiel doch in den A-Teil der Liste aufgenommen – dort werden indizierte Medien geführt, die keinen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Gründe für die Umentscheidung sind nicht bekannt.
Auch die Spiele “Flyerfox” (C64), “Friday the 13th” (C64), “Protector II” (Atari) und “Teacherbusters” (C64) wurden vom Index gestrichen, so die Angaben des Branchendiensts “mediabiz”. Das Spiel “Raid on Bungeling Bay” darf zudem in Deutschland wieder frei verkauft werden.
Drittsendeplätze: Auch Meta Productions klagen gegen LMK
Der Nachrichtensender N24 hatte im Dezember 2011 aufgrund der Entscheidung bei der Vergabe von Drittsendeplätzen Klage gegen die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) eingereicht. Die LMK hatte die Bewerbung von N24 um Drittsendeplätze bereits im Vorfeld als unzulässig eingestuft, da N24 als Nachrichtenlieferant für Sat.1 arbeite und somit eine Unabhängigkeit nicht gegeben sei.
Nun hat auch Meta Productions Klage eingereicht, um so “das intransparente Verfahren der LMK sichtbar machen”, so Geschäftsführer Ollie Weiberg gegenüber dem “Hamburger Abendblatt”.
Laut Rundfunkstaatsvertrag muss ein Sender oder eine Senderfamilie, sobald eine bestimmte Quote erreicht und daher ein hoher Einfluss auf die Meinungsbildung gegeben ist, einen Ausgleich schaffen. Dies kann u. a. durch die Bereitstellung von Sendezeit für unabhängige Drittanbieter im Programm geschaffen werden. Momentan gibt es bei den beiden bundesweiten Vollprogrammen RTL und Sat.1 solche Drittsendezeiten.
Die LMK hatte die Sendeplätze erneut an Alexander Kluges Produktionsfirma dctp sowie an News and Pictures vergeben. Daraufhin wurde der LMK Parteilichkeit vorgeworfen.
Mit der Klage wolle N24 erreichen, dass die LMK ihren Entschluss zurücknimmt und “in einen wirklich ergebnisoffenen Auswahlprozess eintritt, der den Vorgaben des Gesetzgebers zur Vielfaltssicherung entspricht”, so N24-Geschäftsführer Torsten Rossmann im Dezember 2011 gegenüber der “Süddeutschen Zeitung”.
Dass N24-Produktionen Einzug in das dctp-Portfolio halten könnten, sei keine Option für den Nachrichtensender, um den Streit mit der LMK zu beenden. “Das ist für uns kein Thema”, betonte eine Sender-Sprecherin gegenüber dem “Hamburger Abendblatt”.
Sport-Events 2012: ARD und ZDF erwarten mehr Werbeeinnahmen
Für 2012 hat die ARD ihre Werbepreise um 0,8% auf allen Programmschienen angehoben. Bereits im letzten Jahr legte man dabei den Vermarktungsfokus auf die großen Sport-Events wie die Fußball-EM und die Olympischen Spiele.
ARD und ZDF rechnen aufgrund dieser Großereignisse mit zwölf Prozent mehr Netto-Werbeumsatz, so eine Meldung des Branchendienst Werben & Verkaufen.
Die ARD erwartet 2012 ein Netto-Werbeumsatz von 161 Millionen Euro, das ZDF von rund 125 Millionen Euro, so die erwarteten Zahlen der Sender im aktuellen KEF-Bericht. Gerade die großen Sportereignisse bringen erfahrungsgemäß ein Plus im Werbegeschäft. Die Übertragungsrechte der Olympischen Sommerspiele in London und der Fußball-EM in Polen und der Ukraine haben sich ARD und ZDF geschätzte 220 Millionen Euro kosten lassen, so der Bericht von w&v.
Tele 5 scheitert mit Schadensersatzklage gegen IP Deutschland
Auch mit der Schadensersatzklage gegen den Werbezeitenvermarkter IP Deutschland ist die Betreibergesellschaft von Tele 5, TM-TV, gescheitert. Bereits im November 2011 hatte das Landgericht München eine Klage von Tele 5 und Viacom Media Solutions gegen SevenOne Media, dem Vermarkter der ProSiebenSat.1 Media AG, abgewiesen.
2007 hatte das Bundeskartellamt bei Durchsuchungen der Werbezeitenvermarkter IP Deutschland GmbH und SevenOne Media GmbH sowie einer Reihe von Media-Agenturen Beweismaterial sichergestellt, das kartellrechtswidrige Vereinbarungen belegte. Daraufhin verhängte das Kartellamt Geldbußen in Höhe von insgesamt 216 Mio. Euro aufgrund kartellrechtswidriger Rabattvereinbarungen. Aufgrund der abgesprochenen Anteils- bzw. Share-Rabatte für Media-Agenturen sei „der Fernsehwerbemarkt für die kleineren, marktschwächeren Sender abgeschottet und der Marktzugang insgesamt erschwert“ gewesen, so die Pressemeldung des Bundeskartellamts 2007.
Im Zuge der verhängten Bußgelder hatten TM-TV, Viacom und El Cartel Media Schadenersatzklagen gegen die beiden Vermarkter eingereicht. TM-TV hatte gegen das Urteil im November 2011 Berufung eingelegt. Ob der Tele 5 Vermarkter auch gegen die aktuelle Entscheidung des Gerichts angehen wird, ist bislang nicht bekannt.
EU-Datenschutz-Novelle: Geteiltes Echo
Gestern hat EU-Grundrechtekommissarin Viviane Reding die Vorschläge der EU-Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen vorgelegt. Während die Novelle grundsätzlich begrüßt wird, stoßen einige Details auch auf Kritik. Bereits im Vorfeld waren kritische Stimmen gegenüber der Novelle laut geworden. Weiterlesen
Rangliste der Pressefreiheit: Deutschland belegt Platz 16
Die Menschenrechtsorganisation “Reporter ohne Grenzen” (ROG) hat zum zehnten Mal ihre Rangliste der Pressefreiheit vorgelegt. Diese hat die Situation der Medien in 179 Staaten und Regionen vom 1. Dezember 2010 bis zum 30. November 2011 verglichen. Damit wird versucht, den Grad der Pressefreiheit und die Bemühungen der jeweiligen Staaten, unabhängige Berichterstattung zu respektieren, aufzuzeigen.
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LG München: “Mein Kampf” darf nicht an die Kioske
Der geplante und mit Kommentaren versehene Nachdruck einiger Passagen aus Adolf Hitlers Buch “Mein Kampf”, der als Beilage dem Projekt “Zeitungszeugen” des britischen Verlegers Peter McGee beiliegen sollte, kommt heute geschwärzt in die Kioske. Das Landgericht München I hatte gestern in einer einstweiligen Verfügung dem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen den Verleger stattgegeben. (Beschluss des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 1533/12; nicht rechtskräftig)
Die Entscheidung, die Passagen aus dem Buch unleserlich zu machen, hatte McGee allerdings bereits vor dem Urteil getroffen. Um die Hauptveröffentlichung nicht zu gefährden und eine erneute Beschlagnahmung zu vermeiden, hatte er während des laufenden juristischen Verfahrens entschlossen, auf die Veröffentlichung der Passagen zu verzichten.
Bereits 2009 ließ das Bayerische Finanzministerium eine Ausgabe der “Zeitungszeugen” beschlagnahmen. Damals gewann McGee in zwei Instanzen gegen das Ministerium.
Nach Kriegsende gingen die Urheberrechte des Eher-Verlags, dem Zentralverlag der NSDAP, bei dem auch „Mein Kampf“ erschienen war, auf den Freistaat Bayern über, bei dem sie noch bis zum Jahr 2015 liegen – 70 Jahre nach dem Tod von Adolf Hitler. McGee berief sich bei dem geplanten Nachdruck auf das urheberrechtliche Zitatrecht.
Nach Ansicht der 7. Zivilkammer sei die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt, so eine Pressemeldung des Gerichts. Zudem sehe die Kammer “keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen”, so die Meldung weiter.









