Alle Artikel von Rechtsanwältin Nicola Simon
Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert
Bislang vertrag das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung dann nicht bestehe, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres bzw. bis zum 31. März des Folgejahres arbeitsunfähig erkrankt sei. Hintergrund für diese Rechtsprechung war, dass nach Ansicht des Gerichtes der Arbeitgeber in diesem Fall daran gehindert sei, den Anspruch auf Erholungsurlaub tatsächlich zu gewähren. Nachdem der EuGH in dem Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf in der Sache Schultz – Hoff (12 Sa 486/06) entschieden hat, das das Bundesurlaubsgesetz nach den Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden sei, änderte das BAG seine bisherige Rechtsprechung anlässlich eines Rechtstreits mit Urteil vom 24.03.2009. Weiterlesen
Arbeitgeber ist zu Gefährdungsbeurteilung verpflichtet
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, durch eine Beurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten erforderlich sind. Hierzu muss der Arbeitgeber Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften so einrichten und unterhalten, dass die Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit weitmöglichst geschützt sind. Die einzelnen Überprüfungskriterien und -methoden für die Durchführung obliegen jedoch dem Ermessen des Arbeitgebers selbst und können weder von den Arbeitnehmern vorgegeben werden, noch besteht die Verpflichtung zur Ausübung eines Initiativrechts des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat, um eine bestimmte Durchführungsregelung der Gefährdungsbeurteilung herbeizuführen. So entschieden durch das BAG am 12.08.2008, AZ 9 AZR 1117/06).
Anforderung an Unterrichtung vor Betriebsübergang
Ein Betriebsveräußerer bzw.- erwerber ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über die Identität des Betriebserwerbers zu unterrichten. Genügt diese Unterrichtung nicht den gesetzlichen Anforderungen, so wird die einmonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt; der Arbeitnehmer kann sie daher in den Grenzen der Verwirkung weiterhin ausüben, auch nach erfolgtem Betriebsübergang. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2008 genügt der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht auch dann nicht, wenn er seinen Arbeitnehmern zwar mitteilt, die Arbeitsverhältnisse werden auf eine neu zu gründende GmbH übertragen werden, deren genaue Bezeichnung jedoch nicht mitteilt. So entschieden durch das BAG am 21.08.2008, AZ 8 AZR 407/07.
Kein Annahmverzugslohn bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit
Ein Arbeitnehmer hat nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraumes keinen Gehaltsanspruch gegen den Arbeitgeber, wenn er entweder weiterhin arbeitsunfähig krank ist oder jedoch eine gesundheitlich mögliche Tätigkeit zuvor abgehlehnt hat, wie das Bundesarbeitsgericht am 27.08.2008 entschied. Geklagt hatte eine Kommissioniererin einer Molkerei, welche sich nach ca. eineinhalbjähriger Krankheitszeit gegenüber dem Arbeitgeber wieder arbeitsfähig gemeldet hatte. Weiterlesen
Arbeitgeber muss Kosten für Betriebsratsschulung über Strafvorschriften tragen
Die Kenntnis der Strafvorschriften der Betriebsverfassung gehört – zumindest in Großunternehmen – zum Grundlagenwissen des Betriebsrates. Zu den betroffenen Tatbeständen zählen etwa die Zuweisung einer verbilligten Werkswohnung, die Einträumung besonders günstiger Konditionen bei einem Firmendarlehen, die Bevorzugung bei der Gestellung von Firmenwagen oder bei der Gewährung von Personalrabatten. Da die Grenzziehung zwischen erlaubter und verbotener Vorzugsbehandlung im Einzelfall schwierig sein kann, ist der Betriebsrat über diese Gesetzmäßigkeit im Rahmen von Schulungsveranstaltungen zu informieren. Die Kosten für diese Veranstaltung gehen zu Lasten des Arbeitgebers, wie das LAG Köln jetzt entschied (Beschluss vom 21.01.2008 LAG Köln, Beschluss vom 21.01.2008, 14 TaBV 44/07
Unwirksame Änderungskündigung bei Wegfall Hausmeistertätigkeit
Eine Änderungskündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber hierbei die Änderungen nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt, sondern darüber hinaus weitere – nicht erforderliche – Änderungen des Arbeitvertrages vornehmen will. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, welcher bei einer Kirchengemeinde als Hausmeister beschäftigt war und nach dem anwendbaren BAT – KF ordentlich unkündbar war. Nachdem das Gemeindehaus zum 01.10.2006 geschlossen wurde, bot der Arbeitgeber ihm eine Stelle als Küster in der Gemeindekirche an, dies jedoch unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer in die Küsterwohnung einziehe. Nachdem der Arbeitnehmer abgelehnt hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bot ihm dessen Fortsetzung als Küster der Kirche an, verbunden mit dem Bezug der Dienstwohnung. Der Kläger lehnte ab und erhob erfolgreich Kündigungsschutzklage. Das BAG entschied ebenso wie die Vorinstanzen, dass die Änderungskündigung unwirksam sei, da sie sich nicht auf das unbedingt erforderliche Maß beschränke. Denn es habe keine Notwendigkeit bestanden, vom Kläger den Bezug der Dienstwohnung zu verlangen, da dieser bereits zuvor seine Tätigkeit von der unweit der Gemeinde gelegenen Privatwohnung aus verrichtet habe, ohne, dass es zu Unzuträglichkeiten gekommen sei (BAG, Urteil vom 26.06.2008, Z 2 AZR 147/07).
Beweislast für allgemeinen Kündigungsschutz
Gemäß Kündigungsschutzgesetz bedürfen Kündigungen im sog. Kleinunternehmen keiner sozialen Rechtfertigung. Kleinunternehmen sind solche, die in der Regel 10 oder weniger Arbeitnehmer außer der Auszubildenden beschäftigen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer. Allerdings genügt dieser seiner Pflicht, wenn er die ihm bekannten Anhaltspunkte dafür vorträgt, dass kein Kleinbetrieb vorliegt. Hieraufhin muss sich der Arbeitgeber vollständig zur Anzahl der Beschäftigten erklären. Der Arbeitnehmer bleibt jedoch auch dann beweisfällig, wenn nach Beweiserhebung die erforderliche Arbeitnehmerzahl unklar bleibt. (BAG, Urteil vom 26.06.2008, AZ 2 AZR 264/07).
Stundenlohn von 5,00 € für Auspackhilfen sittenwidrig
Ein Stundenlohn von 5,00 € für Auspackhilfen in einem Supermarkt ist sittenwidrig und damit unwirksam, entschied das LAG Bremen jetzt und liess die Revision zum BAG zu. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, welcher in einem Supermarkt als Auspackhilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung angestellt war. Als Stundenlohn war eine Vergütung von 5,00 € vereinbart worden. Weiterlesen
Kein Kündigungsrecht bei Entzug der Fahrerlaubnis gemäß Dienstanweisung
Wird einem Arbeitnehmer zusätzlich zum Führerschein eine “betriebliche Fahrerlaubnis” erteilt und später nach innerbetrieblichen Regeln durch den Arbeitgeber wieder entzogen, so rechtfertigt dieser Umstand für sich allein weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung. Der Verlust einer innerbetrieblich erteilten zusätzlichen Fahrerlaubnis steht nicht dem Verlust einer gesetzlichen Fahrerlaubnis gleich, da erstere nach den vom Arbeitgeber selbst erstellten Regeln erfolgt. Weiterlesen
Anspruch auf Verringerung Arbeitszeit
Ein Arbeitnehmer hat unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gegen seinen Arbeitgeber. Bei der Geltendmachung kann er den Verringerungswunsch unter den Vorbehalt stellen, dass der Arbeitgeber auch einem bestimmten Verteilungswunsch zustimmt. Äußert der Arbeitnehmer jedoch im Rahmen der Erörterung mit dem Arbeitgeber einen bestimmten Verteilungswunsch, so ist er hieran gebunden und kann diesen später nicht einseitig abändern. Weiterlesen









