Arbeitsrecht
Internetzugang und eigene E-Mail- Adresse für Betriebsratsmitglied
05. August 2010, 09:45 Uhr
Ein Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Eröffnung eines Internetzugangs sowie die Einrichtung eigener E-Mail- Adressen auch für jedes einzelne Betriebsratsmitglied verlangen, solange keine berechtigten Belange des Arbeitgebers, insbesondere Kosten, entgegenstehen. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits wiederholt entschieden, dass ein Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet zur Erfüllung seiner Aufgaben als erforderlich ansehen kann. Auch das einzelne Betriebsratsmitglied kann zur Erfüllung seiner Aufgaben ein Interesse daran haben, mit externen Dritten per E-Mail zu kommunizieren. Kostengesichtspunkte stehen diesem Anliegen zumindest dann nicht entgegen, wenn die Betriebsratsmitglieder bereits alle an PC – Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass lediglich das Internet freigeschaltet und eine E-Mail- Adresse eingerichtet werden muss, wie das BAG kürzlich – anders als die Vorinstanzen – entschied (BAG, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08).
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Arbeitsrecht









