Einzelvertraglich vereinbarte Gehaltsreduzierung nach Betriebsübergang ist wirksam

Arbeitsrecht

Einzelvertraglich vereinbarte Gehaltsreduzierung nach Betriebsübergang ist wirksam

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Betriebsübergang einvernehmlich, das bislang vertraglich vereinbarte Gehalt zu reduzieren, handelt es sich hierbei um eine wirksame Vereinbarung, welcher der Betriebsübergang nicht entgegensteht. In einem vom Bundesarbeitsgericht am 07.11.2007 entschiedenen Fall hatte eine Arbeitnehmerin geklagt, welche nach Betriebsübergang mit dem neuen Arbeitgeber einvernehmlich eine Gehaltsreduzierung von 1.099,98 € zzgl. Funktionszulage von 270,98 € brutto auf tarifvertraglich geregelte 1.041,40 € vereinbart hatte. Später klagte sie mit dem Ziel, die Unwirksamkeit dieser Vereinbarung festzustellen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen (BAG, Urteil vom 07.11.2007, AZ 5 AZR 1007/06).

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