Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Fristlose Kündigungen wegen grober Beleidigung oder Messerattacke?
18. August 2010, 11:40 Uhr
Zwei kuriose Fälle aus dem Arbeitsrecht sorgen derzeit für Aufsehen. In beiden Fällen hatten sich Arbeitnehmer gehörig daneben benommen – eine fristlose Kündigung sei dennoch nicht gerechtfertigt gewesen, so die urteilenden Gerichte.
In einem Fall soll der Arbeitnehmer seinen direkten Vorgesetzten grob beleidigt haben. Ihm wurde darauf fristlos gekündigt. Vor dem LAG Mecklenburg wandte er sich gegen diese Maßnahme seines früheren Arbeitgebers.
Mit Urteil vom 23.03.2010 (Az.: 5 Sa 254/09) entschied das Gericht zu Gunsten des Klägers. Die nach § 626 Abs. 1 BGB erforderliche Interessenabwägung falle zu seinen Gunsten aus. Der Arbeitgeber könne nach objektiven Maßstäben weiter mit dem früheren Arbeitnehmer zusammenarbeiten. Der Beklagte müsse hinnehmen, dass der Kläger in bestimmten Situationen und im Umkreis gewisser Personen übertrieben reagiere und nur in einem bestimmten Umfeld einsetzbar sei. Sofern er dem Arbeitgeber in diesem Umkreis nützlich sein könne, rechtfertige ein Missverhalten gegenüber bestimmter Mitarbeiter keine fristlose Kündigung.
In einem anderen Fall soll der Arbeitnehmer – ein Lagerist – seine Kollegen mehrfach beleidigt und bedroht haben, was der Arbeitgeber in einigen Fällen auch nachweisen konnte. Der Höhe- und Schlusspunkt dieser Auseinandersetzungen war erreicht, als der Lagerist einen seiner Kollegen mit einem Messer bedrohte.
Die Richter des ArbG Köln (Urteil vom 30. September 2009, Az.: 18 Ca 10651/08) sahen in dieser Messerattacke Grund genug für eine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber konnte das Verhalten des Beklagten räumlich und zeitlich aber nicht genau benennen, was für eine fristlose Kündigung nach Meinung der Richter jedoch erfüllt sein müsse.
Das sonstige Fehlverhalten könne zwar Grund für eine ordentliche Kündigung sein, so das Gericht. Dafür fehlte es im konkreten Fall aber an den erforderlichen Abmahnungen durch den Arbeitgeber.
Quellen:
http://blog.beck.de/2010/08/17/fristlose-kuendigung-wegen-grober-beleidigung
http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/1167-keine-fristlose-kuendigung-wegen-messerattacke
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