Arbeitsrecht
Angemessene Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich
19. März 2008, 20:47 Uhr
Schüler im Krankenpflegebereich haben Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Hierbei orientiert sich die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nicht am Krankenhausbudget, sondern ist bereits bei der Festlegung des Budgets zu berücksichtigen. Wenn die vereinbarte Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Parteien das Tarifniveau um mehr als 20 % unterschreitet, gilt sie nur ausnahmsweise als angemessen. Eine solche Ausnahme kommt evtl. dann in Betracht, wenn Ausbildungsplätze für Personen geschaffen werden, die ansonsten nur unter erheblichen Schwierigkeiten einen Ausbildungsplatz finden könnten und die Ausbildung ganz oder teilweise durch öffentliche Gelder finanziert wird. In einem Rechtsstreit, den das BAG am 19.02.2008 entschied, hatte eine Schülerin der Gesunheits- und Krankenpflege eine Vergütung erhalten, welche um 35,65 % unter dem Tarifniveau lag; der monatliche Differenzbetrag belief sich auf 229,06 € Das BAG entschied, dass die Schülerin Anspruch auf die Differenzzahlungen hat, soweit diese noch nicht verfallen waren. (BAG, Urteil vom 19.02.2008, AZ. 9 AZR 1091/06).
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