Anforderung an Unterrichtung vor Betriebsübergang

Arbeitsrecht

Anforderung an Unterrichtung vor Betriebsübergang

Ein Betriebsveräußerer bzw.- erwerber ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über die Identität des Betriebserwerbers zu unterrichten. Genügt diese Unterrichtung nicht den gesetzlichen Anforderungen, so wird die einmonatige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt; der Arbeitnehmer kann sie daher in den Grenzen der Verwirkung weiterhin ausüben, auch nach erfolgtem Betriebsübergang. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.08.2008 genügt der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht auch dann nicht, wenn er seinen Arbeitnehmern zwar mitteilt, die Arbeitsverhältnisse werden auf eine neu zu gründende GmbH übertragen werden, deren genaue Bezeichnung jedoch nicht mitteilt. So entschieden durch das BAG am 21.08.2008, AZ 8 AZR 407/07.

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