Arbeitsrecht
Alleinerziehendes Betriebsratsmitglied: Kostenerstattung für Kinderbetreuung
14. Juli 2010, 14:01 Uhr
Muss ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben wahrnehmen, so kann ein Anspruch auf Kostenerstattung für die Kinderbetreuung gegen den Arbeitgeber bestehen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Kinder in einem Alter sind, in welchem eine Kinderbetreuung objektiv noch für erforderlich angesehen werden muss und die Kosten verhältnismäßig sind. So entschied das BAG am 23.06.2010. Im konkreten Fall ging es um die Kosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds für die Betreuung zweier 11 und 12 Jahre alter Kinder, während die Mutter 10 Tage zur Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben ortsabwesend war. Dem Anspruch stand nicht entgegen, dass die ebenfalls im Haus lebende volljährige Tochter die Betreuung abgelehnt hatte(BAG, Beschluss vom 23.06.2010, 7 ABR 103/08).
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