Wok-WM: Vorwurf der Schleichwerbung

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Wok-WM: Vorwurf der Schleichwerbung

Der Verdacht der Schleichwerbung bei der von ProSieben ausgestrahlten Wok-WM hat sich laut des Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bestätigt. Der Medienrat sah in der intensiven verbalen und optischen Einbindung von Markennamen und –logos während der Übertragung der Wok-WM in den Jahren 2006 und 2007 einen Verstoß gegen das in § 7 Abs. 6 S. 1 RStV verankerte Schleichwerbeverbot.

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Der Medienrat rechnet diesen Verstoß auch explizit ProSieben und nicht dem Ausrichter der Wok-WM, der Raab TV GmbH, zu. Denn nach eingehender Prüfung sämtlicher Verträge habe sich ergeben, dass die Schleichwerbung allein ProSieben zuzurechnen sei, da es dem Sender jederzeit möglich gewesen wäre, die intensive Werbung während der Wok-WM zu unterbinden.

Diese Beanstandung des Medienrats der Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat zunächst keine rechtlichen Konsequenzen für den Sender ProSieben. Sollte diese Art der Schleichwerbung jedoch auch bei der nächsten Wok-WM stattfinden muss der Sender mit einer härteren Strafe rechnen. ProSieben hat gegen diese Entscheidung jedoch schon rechtliche Schritte angekündigt.

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Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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