Vorlagefrage zur Vorratsdatenspeicherung beim EuGH

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Vorlagefrage zur Vorratsdatenspeicherung beim EuGH

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nach einer entsprechenden Vorlage durch den irischen High Court zu überprüfen, ob die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist. Bisher hatte sich der EuGH mit Grundrechtsfragen in diesem Zusammenhang noch nicht beschäftigt, sondern lediglich mit formellen Aspekten bezüglich der grundsätzlichen Kompetenz der EU für eine solche Richtlinie. Eine Entscheidung des EuGH würde sich auch auf die entsprechenden Regelungen der Mitgliedstaaten, so auch zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auswirken. Sollte der EuGH zu dem Ergebnis kommen, dass die EU-Richtlinie nicht mit den Gemeinschaftsgrundrechten vereinbar ist, würde dies auch ein Aus für die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bedeuten.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicherung-erneut-Fall-fuer-den-Europaeischen-Gerichtshof-994399.htm

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