Allgemein
Verfassungsbeschwerde gegen Altersnachweissystem für pornografische Inhalte im Internet gescheitert
26. Oktober 2009, 09:01 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 24.09.2009 (AZ.: 1 BVR 1231/04) drei Verfassungsbeschwerden eines Anbietern von pornografischen Inhalten im Internet und seiner zwei Mitstreiter als unzulässig abgewiesen. Bei einem der Beschwerdeführer handelte es sich um den Anbieter eines Altersversifikationssystems für pornografische Inhalte. In den Verfahren wendeten sich die Beschwerdeführer unmittelbar gegen die Vorschrift des § 184c StGB a.F. (§ 184d StGB n.F.), welcher die Verbreitung sog. einfacher pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige verbietet. Ursprung der Verfassungsbeschwerden sind weitere Verfahren vor den Straf- und Zivilgerichten, in denen die Beschwerdeführer aufgrund von Verstößen gegen das StGB und gegen das UWG verurteilt wurden. Im Kern ging es bei den Verfahren darum, ob ein von den Beschwerdeführern vertriebenes bzw. angewendetes Altersversifikationssystem den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerden nicht einmal zur Entscheidung in der Sache an und begründete dies vor allem mit der unzureichenden Begründung der Beschwerden.
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