Tätigkeitsgebiet Medienrecht

Allgemein

Tätigkeitsgebiet Medienrecht

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Medienrecht. Medienrecht ist eine Querschnittmaterie, die sowohl Teilaspekte des Urheberrechts, des Telekommunikationsrechts als auch des Rundfunkrechts und Medienregulierungsrechts beinhaltet.

Neuzulassungen von Radio- und Rundfunksendern

Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrungen im Bereich der Neuzulassung neuer Medien. Sozius Rafaela Wilde ist nicht nur Mitglied der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW und des Medienbeirates NRW , sie hat auch die Gründung mehrerer neuer Rundfunk- und Radiosender juristisch begleitet. Vertrauen auch Sie auf die Kompetenz und die Erfahrung der Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke.

Medienregulierung

Rundfunk und Radiosender unterliegen der staatlichen Kontrolle. Die Kommission für Jugendmedienschutz wacht beispielsweise über die Einhaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags. Auch Inhalte der Fernseh- und Radiosender sind deshalb im Zweifelsfall auf ihre Vereinbarkeit mit den entsprechenden Vorschriften zu überprüfen.

Presserecht

Auch Presseangelegenheiten unterliegend bestimmten Regeln. So sind Journalisten bei Berichterstattungen an die Einhaltung der publizistischen oder journalistischen Sorgfaltspflichten gebunden. Die Anforderungen an diese Pflichten sind dabei umso höher je stärker Rechte Dritter durch die Berichterstattung betroffen sind. Im Vordergrund steht dabei insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter. So dürfen andere Personen nicht unter dem „Mäntelchen” der Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit herabgesetzt werden. Â

Gerne stehen wir Ihnen im Hinblick auf presserechtliche Problematiken zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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