Allgemein
Sie benötigen Beratung im Bereich des Markenrechts?
31. Dezember 2009, 10:42 Uhr
Haben Sie vor, eine Marke anzumelden? Wird Ihre Marke von einem Wettbewerber verletzt? Wurde Ihr Unternehmen abgemahnt? Gerne beraten Sie unsere im Markenrecht erfahrenen Rechtsanwälte. Immer mehr Unternehmer erkennen die Notwendigkeit, Marken eintragen zu lassen. Schließlich sind diese wesentlicher Vermögensbestandteil eines jeden Unternehmens. So können sich – ohne Markenschutz – Aufwendungen für Werbung und Marketing als völlig nutzlos erweisen. Dies passiert immer dann, wenn die Benutzung eines beworbenen Namens sofort eingestellt werden muss, z.B. aufgrund einer einstweiligen Verfügung. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie von der Markenrecherche über die Markenanmeldung bis hin zu gerichtlichen Markenrechtsstreitigkeiten.
Markenrecherche
Vor der eigentlichen Markenanmeldung führen unsere Rechtsanwälte eine Recherche durch. So wird beispielsweise vermieden, dass der Inhaber einer älteren Marke den Inhaber einer jüngeren Marke abmahnt.
Markenanmeldung
Unsere Anwälte aus dem Markenrechtsdezernat melden Ihre Marken bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an, sei es eine Wortmarke, eine Wortbildmarke oder eine dreidimensionale Marke. Wenn Sie eine Gemeinschaftsmarke eintragen lassen möchten, betreiben wir das Verfahren vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, wenn das DPMA die Auffassung vertritt, Ihre Marke könne nicht eingetragen werden, weil z.B. eine fehlende Unterscheidungskraft oder eine offensichtliche Irreführungsgefahr vorliege. In vielen dieser Fälle kann eine Markeneintragung dennoch erfolgen.
Abwehr einer gegnerischen Markenanmeldung
Möchten Sie verhindern, dass ein nationaler oder ausländischer Wettbewerber eine Marke einträgt, die mit Ihrer Marke kollidiert? Gerne helfen unsere im Markenrecht erfahrenen Anwälte Ihnen dabei. Für Sie beantragen wir die Löschung, legen Widerspruch ein, ggf. treffen wir mit der Gegenseite auch Abgrenzungsvereinbarungen.
Markenrechtsverletzung
Wurde Ihre Marke von einem Wettbewerber verletzt oder wurde Ihr Unternehmen gar abgemahnt, weil Sie angeblich selbst eine gegnerische Marke verletzt haben? Gerne beraten wie Sie und Ihr Unternehmen. Unsere Tätigkeit umfasst die Erstellung von Abmahnungen, die Durchführung von einstweiligen Verfügungsverfahren sowie die Verteidigung gegen markenrechtliche Ansprüche Dritter. Gerne stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer: 0221 – 95 15 63 0 zur Verfügung.
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Kategorien: Allgemein, Urheberrecht













