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Schadensersatz bei unerlaubter Verwendung von Hochzeitsfotos für Werbezwecke
13. August 2010, 07:53 Uhr
Nach einem Urteil des Landgericht Hamburg  vom 28.05.2010  (Az.: 324 O 690/09)  kann bei Verwendung von Hochzeitsfotos ohne Einwilligung der Abgebildeten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000,00 € geltend gemacht werden.
Ein Hochzeitspaar feierte in der Weinhandlung des Beklagten im privaten Rahmen ihre standesamtliche Hochzeit. Der Beklagte verwendete anschließend für eigene Werbezwecke (Messe, Zeitschriften etc.) unerlaubt die Fotos, auf denen das Hochzeitspaar in den Räumlichkeiten der Weinhandlungen abgebildet war.
Das Gericht sprach dem Hochzeitspaar die eingeklagte Entschädigung zu, weil die Bilder ohne Erlaubnis und daher rechtswidrig verwendet wurden. Gerade eine Trauung sei ein sehr persönlicher Moment und das Hochzeitspaar hatte bewusst auf die Öffentlichkeit verzichtet. Die unerlaubte Verwendung der Fotos in der breiten Öffentlichkeit sei daher eine besonders schwerwiegende Rechtsverletzung.
Quelle: Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.05.2010, Az.: 324 O 690/09
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Kategorien: Allgemein, Medienrecht













