Rundfunkräte von BR und MDR genehmigen das Online Angebot von ARD und ZDF nach Drei-Stufen-Test

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Rundfunkräte von BR und MDR genehmigen das Online Angebot von ARD und ZDF nach Drei-Stufen-Test

Die Rundfunkräte vom Bayrischen Rundfunk (BR) und dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) haben die Onlineangeboten der öffentlich rechtlichen Sender ARD und ZDF geprüft und diese in einem Drei-Stufen-Test begutachtet.

Das Telemedienangebot der ARD „DasErste.de” hat der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks grundsätzlich genehmigt. Änderungen sind jedoch nach Ansicht des Rundfunkrates im Bezug auf die zeitliche Dauer der einzelnen Video-on Demand-Angebote notwendig. Insofern schließt er sich der Meinung des WDR-Rundfunkrates an. Der Rundfunkrat des BR spricht sich bezüglich Unterhaltungsserien für eine Bereitstellung der Video-on-Demand Angebote für eine Zeitspanne von 7 Tagen aus. Hiermit unterschreitet er die von den Intendanten gewünschte Zeitspanne von 6 Monaten deutlich. Der Rundfunkrat begründete seine Ansicht mit dem Hinweis, dass der Beitrag des Angebotes „DasErste.de” zum publizistischen Wettbewerb in qualitativer Hinsicht die marktübliche Auswirkungen auf private Wettbewerber überwiege.

Zusätzlich soll der Intendant den Rundfunkrat bei einer Überschreitung der angemeldeten Kosten um mehr als 10 % informieren, damit dieser kontrollierend tätig werden kann.

Das Telemedienangebot der ARD darf nach Meinung des Rundfunkrates grundsätzlich auf allen Plattformen verfügbar sein. Ob hiermit der Weg frei ist für eine schon länger diskutierte Tagessachau-App für Smartphones bleibt abzuwarten.

Der Rundfunkrat des MDR genehmigte unterdessen unter ähnlichen Bedingungen die Online Angebote des MDR, sowie das Onlineangebot des Kinderkanals „KI.KA”.

In der Mitteilung des MDR heißt es dazu:

„Das Gremium stellte einstimmig fest, dass die vom MITTELDEUTSCHEN RUNDFUNK in den Konzepten beschriebenen Angebote den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags entsprechen und somit vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind[...].”

Nun müssen die genehmigten Konzepte bis September dieses Jahres an die gesetzlichen Bedingungen des Telemediengesetzes angeglichen werden.

Quellen: Institut für Urheber und Medienrecht e.V.:

http://www.urheberrecht.org/news/3986/

Mitteilung des Mitteldeutschen Rundfunks:

 http://www.mdr.de/mdr-rundfunkrat/7429993.html

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