Allgemein
Reform des Urheberrechts verabschiedet
05. Juni 2008, 10:09 Uhr
Nachdem nun auch der Bundesrat der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zugestimmt hat wird diese in naher Zukunft in Kraft treten. Die Reform des Urheberrechts enthält einige bedeutende Neuerungen und dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.
Die Novellierung sieht u.a. eine im neuen § 97 a UrhG eingeführte Beschränkung der Abmahnkosten, d.h. der Aufwendungen für Anwaltskosten, auf 100 € vor. Diese Regelung greift jedoch lediglich in „(…) einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung (…)“ und das auch nur, wenn diese Rechtsverletzung nicht im geschäftlichen Verkehr begangen wurde. Weiterhin ist ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch z.B. gegenüber Providern vorgesehen.
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