Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 2): Der Bestellvorgang

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Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce (Teil 2): Der Bestellvorgang


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” die juristischen Hürden für Buchhändler und andere Online-Händler beim Handel im Netz dar. Im heutigen 2. Teil geht es um das Thema: „Der Bestellvorgang”.

Im Rahmen des Bestellvorgangs im Online-Handel ist es wichtig, dass der Käufer die Möglichkeit hat Eingabefehler vor Abschluss des Bestellvorgangs gem. § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB zu erkennen und diese auch korrigieren kann. So heißt es in § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB:

„(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann…”

Neben der Möglichkeit der Erkennung und Korrektur von Eingabefehlern ist beim Bestellvorgang wichtig, dass dieser unverzüglich bestätigt wird. Dies schreibt § 312e Abs. 1 Nr. 3 BGB vor:

„(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden…

3. den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen…”

Auch nächste Woche geht unsere Serie “Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce” weiter. Das Thema der nächsten Freitagsausgabe lautet: „Der Vertragsschluss”.

Hier finden Sie die bisherigen Teile der Serie “Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce”.

Sollten Sie noch weiterführende rechtliche Fragen haben und eine Einzelberatung wünschen, dann stehen Ihnen die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Otto Freiherr Grote von der Kanzlei Wilde & Beuger gerne unter der Telefonnummer 0221 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de zur Verfügung.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

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