Allgemein
Premiere fordert € 26.350.000 Vertragsstrafe wegen „Schwarzseher“-Receivern
30. März 2009, 08:11 Uhr
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München verhandelt heute die Klage der Premiere Fernsehen GmbH und Co. KG gegen die Kathrein-Werke KG. Premiere fordert eine Vertragsstrafe von sage und schreibe € 26.350.000,-. Die Beklagte, die in den Jahren 2003-2007 Receiver hergestellt hat, hatte sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Klägerin strafbewehrt (Vertragsstrafe € 50.000,- pro Zuwiderhandlung) dazu verpflichtet, es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte Umgehungsvorrichtungen zum “Schwarzsehen” des Premiere-Programms herzustellen.
Nun wirft die Klägerin der Beklagten vor, dass eine Gesellschaft, mit der die Beklagte zumindest personell verflochten sein soll, im Zeitraum 2006 – 2008 insgesamt 219.392 Stück derartiger Umgehungsvorrichtungen aus China mit 33 Einfuhrvorgängen eingeführt und in 489 Fällen an gewerbliche Händler weiterverkauft habe. Die Beklagte habe daher die versprochene Vertragsstrafe 527 mal (33 plus 489) x 50.000,- = 26.350.000,- verwirkt.
Die Beklagte hält dem unter anderem entgegen, sie habe von den Vorgängen keine Kenntnis gehabt.
Quelle: Pressemitteilung vom 18.03.2009
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