Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten auf Handelsplattform rechtens

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Online-Veröffentlichung von Schuldnerdaten auf Handelsplattform rechtens


Das Landgericht Köln hat mit Urteil 17.03.2010 (Az.: 28 O 612/09) entschieden, dass die Veröffentlichung von titulierten Daten und den dazugehörenden Daten des Schuldners auf einer Online-Plattform weder gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht noch gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.

Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte betreibt eine Online-Handelsplattform auf der rechtskräftige Vollstreckungsbescheide käuflich erworben werden können. Veröffentlicht werden dort unter anderem auch Vorname und Name des jeweiligen Schuldners. Darin sah ein Schuldner eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und klagte auf Unterlassung. Das Landgericht Köln folgte dem Vortrag des Klägers jedoch nicht. Es handle sich vorliegend um bereits rechtskräftige Vollstreckungstitel, die lediglich die Sozialsphäre des Klägers beeinträchtigten. Insoweit überwiege das öffentliche Interesse sowie das Interesse des jeweiligen Gläubigers an der Durchsetzung seiner Forderung. Die Interessen des Klägers müssten insofern hinter den Interessen der Öffentlichkeit zurücktreten.

Quelle: Landgericht Köln, Urteil vom 17.03.2010, 28 O 612/09

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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