Online-Stadtpläne urheberrechtlich geschützt

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Online-Stadtpläne urheberrechtlich geschützt


Das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich in einem Rechtsstreit mit dem urheberrechtlichen Schutz von Online-Stadtplänen zu beschäftigen.Â

Die Klägerin des zu entscheidenden Streits veröffentlicht im Internet Kartographien diverser Städte, u.a. von Köln. Privatpersonen und Gewerbetreibende können von der Klägerin das Recht erwerben, Kartenausschnitte der Klägerin auf ihren Internetpräsenzen zu verwenden. Als kostengünstigere Alternative können Gewerbetreibende ihren Kunden auch die Verlinkung auf das Portal der Klägerin anbieten.

Stadtkarten bzw. -ausschnitte und die ihnen zugrundeliegende Kartographiesubstanz gehören zu den Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 UrhG.

Die Beklagte hatte über einen auf ihrer Website befindlichen Link den Zugriff auf eine pdf-Datei ermöglicht, die die streitgegenständlichen Stadtplanausschnitte enthielt.

Hierdurch habe sie gegen die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Klägerin nach § 19 a UrhG verstoßen, da sie die Stadtplanausschnitte öffentlich zugänglich gemacht habe. Der Verstoß begründe im Sinne einer tatsächlichen Vermutung die für den Unterlassungsanspruch materiellrechtlich erforderliche Wiederholungsgefahr. Diese werde nicht schon dadurch beseitigt, dass der zielgerichtete Link auf die geschützte Darstellung von der Webseite entfernt wird. Vielmehr sei dafür eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erforderlich.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 9.4.2008, Az.: 5 U 151/07

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

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