Allgemein
OLG Düsseldorf: keine Marktbeherrschung durch hohe Auflagenzahl einer Zeitschrift
18. Januar 2010, 09:10 Uhr
Das OLG Düsseldorf hat mit seinem Beschluss vom 26. Oktober 2009 (Az.: VI-W (Kart) 3/09) entschieden, dass die hohe Auflagenzahl einer Zeitschrift allein keine marktbeherrschende Stellung begründet.Die Klägerin ist eine freiberufliche Architektin. Sie wandte sich vor Gericht gegen die Verlegerin einer Fachzeitschrift, die nach Ansicht der Klägerin kartellrechtswidrige Annoncenpreise verwendete. Die Klägerin trug vor, die Preise seien kartellrechtswidrig, da die Beklagte keinem ausreichenden Wettbewerb in ihrem Marktbereich ausgesetzt sei.
Während des Verfahrens wurde der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt und der Klägerin vom Gericht die Kosten auferlegt. Gegen den Kostenbeschluss wehrte sich die Klägerin ohne Erfolg.
Voraussetzung für eine Kartellrechtswidrigkeit ist eine marktbeherrschende Stellung. Entgegen der Ansicht der Klägerin entschied das Gericht, dass eine solche nicht gegeben oder zumindest nicht ausreichend dargelegt sei. Eine marktbeherrschende Stellung könne sich nicht allein daraus ergeben, dass eine Fachzeitschrift in ihrem Bereich eine sehr hohe bzw. die höchste Auflagenzahl vorweisen könne. Zur Bewertung dieser Stellung müssten mehrere Kriterien, wie beispielsweise der Marktanteil und die Finanzkraft, herangezogen und im Einzelfall beurteilt werden. Es gebe zudem für die Klägerin die Möglichkeit, in mehreren Zeitschriften ihre Dienste als Architektin anzubieten.Â
(Quelle: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Oktober 2009, Az.: VI-W (Kart) 3/09)
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Kategorien: Allgemein, Medienrecht













