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Mehrwertdienstenummern: Müssen Eltern für die hohe Telefonrechnung ihrer Kinder haften?
25. Juli 2010, 08:19 Uhr
Man sieht es oft in den Medien. Jugendliche die 0900-Nummern wählen und deren Eltern für die entstandenen Kosten aufkommen müssen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, müssen die Eltern für die Kosten ihrer Kinder aufkommen? Das Landgericht Darmstadt hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und ein Urteil gefällt.Â
Der Fall:
Klägerin in diesem Fall ist eine Telekommunikationsgesellschaft. Beklagte ist die Mutter eines Jugendlichen die sich weigerte die von der Klägerin geforderte Zahlung zu leisten. Hierbei handelte es sich um die von Ihrem Sohn in einem Online-Spiel verursachten Kosten. Der Sohn der Beklagten hatte den Anschluss der Eltern genutzt um über eine 0900-Nummer eine virtuelle Währung im erheblichen Umfang zu erwerben .
In ihrer Entscheidung vom 25.11.2009 (Az: 21 S 32/09] gab das Landgericht Darmstadt der Klägerin Recht. Begründet wurde diese Entscheidung aus dem Grund, dass die Beklagte für die Zuwiderhandlung ihres Sohnes verantwortlich sei. Sie habe mit der Klägerin als Anschlussinhaberin einen Vertrag abgeschlossen. Relevant war es auch, ob die Beklagte hier vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe, und ihrem Sohn so die Telefonate ermöglichte. Sie selbst sei als Anschlussinhaberin verpflichtet, alle Vorkehrungsmaßnahmen zu treffen um eventuelle Zuwiderhandlungen ihres Sohnes zu unterbinden.
Nach gängiger Rechtsprechung sind Maßnahmen zumutbar, die einem gewissenhaften und durchschnittlichen Telefonkunden bekannt sind, und zu deren Durchführung er mit vertretbarem Aufwand in der Lage ist. Die Richter vertraten die Auffassung, dass es der Beklagten ohne weiteres möglich gewesen wäre ihren Anschluss für die Nutzung von Mehrwertdiensten sperren zu lassen. Aus diesem Grund wäre sie auch in vollem Umfang verantwortlich für die von ihrem Sohn begangene Zuwiderhandlung.
Wie auch aus vielen vorherigen Entscheidungen geht aus diesem Beschluss hervor, dass Eltern für den Missbrauch von 0900-Nummern durch ihre Kinder haften müssen. Begründet wird dies dadurch, dass diese Dienste auf eine einfache Weise gesperrt werden können.
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Kategorien: Allgemein, Internetrecht













