Abmahnung Filesharing
LG Hamburg: Abgemahnter hat bei unberechtigter Abmahnung keinen Anspruch auf Schadensersatz
24. Januar 2009, 18:22 Uhr
Mit der Klage wollte die Klägerin nun die zu unrecht aufgewendeten Anwaltskosten in Höhe von ca. 4.100 € ersetzt bekommen. Das LG Hamburg wies die Klage der Klägerin auf Schadensersatz jedoch ab und begründete seine Entscheidung damit, dass die Beklagte auf die (falschen) Ermittlungen der Staatsanwaltschaft vertrauen durfte. Nach Meinung des Gerichts war die Beklagte nicht einmal zu weiteren Nachforschungen verpflichtet, nachdem ihr der Ehemann der Klägerin mitgeteilt hatte, es sei keine Musik getauscht worden. Hierbei hätte es sich auch um eine bloße Schutzbehauptung handeln können, führte das Gericht aus.
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Abmahnung Filesharing, Allgemein, E-Commerce, Wirtschaftsrecht













