LG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen RTL

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LG Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung gegen RTL


Das LG Düsseldorf hat kürzlich einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Fernsehsender RTL stattgegeben. Ein Arzt hatte sich gegen die Ausstrahlung eines Sendebeitrages im Rahmen des RTL-Magazins „Extra” gewehrt, in dem Aufnahmen von ihm und seiner Praxis, die mit einer versteckten Kamera aufgenommen wurden, gezeigt wurden.Â

In dem Beitrag ging es um das Thema Medikamentenmissbrauch. Anhand von Aufnahen mit einer versteckten Kamera sollte dokumentiert werden, wie einfach es sei von Ärzten verschreibungspflichtige Psychopharmaka zu erhalten.

Zwar wurde das Gesicht des Arztes in dem streitgegenständlichen Fernsehbeitrag unkenntlich gemacht, jedoch konnte ein Patient des Arztes diesen trotzdem erkennen. Darüber hinaus sei der Sachverhalt in dem Beitrag aufgrund der verkürzten Wiedergabe fälschlich dargestellt und somit ein falsches Bild von dem Arzt gegeben worden.

Da der Fernsehsender eine schriftliche Zusage darüber, dass er es künftig unterlassen werde in der Praxis des Arztes versteckt zu filmen, ablehnte, erwirkte der Arzt eine einstweilige Verfügung.

RTL gab bekannt, dass gegen die einstweilige Verfügung rechtlich vorgegangen werde. Der Fernsehsender verteidigte sein Verhalten damit, dass eine ausreichende Verfremdung des Arztes vorgenommen wurde und es sich um eine investigative Recherche gehandelt habe, bei der der Einsatz einer versteckten Kamera erlaubt sei.

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