LG Bremen setzt einen Streitwert von 50.000 € bei 21 Wettbewerbsverstößen an

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LG Bremen setzt einen Streitwert von 50.000 € bei 21 Wettbewerbsverstößen an


Das LG Bremen hat in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Streitwert von 50.000 € für die Rüge von 21 wettbewerbsrechtlichen Verstößen angesetzt.Â

Der Antragsgegner vertreibt auf der Internethandelsplattform eBay Spielkonsolen und wurde von dem Wettbewerber u.a. dafür abgemahnt, dass er die Verbraucher nicht ordnungsgemäß darüber informiert hat, ab wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt.

Weiter wurde wegen fehlender Angaben zu den Auslandsversandkosten bzw. fehlender Berechnungsmöglichkeit abgemahnt. Neben zahlreichen Fehlern in der Widerrufsbelehrung des Antragsgegners wurden auch dessen AGB beanstandet. In denen hat der Antragsgegner u.a. aufgeführt, dass die Lieferung der Ware an den Verbraucher auf dessen Gefahr erfolgt. Darüber hinaus wurde in den AGB festgelegt, dass der Verbraucher eventuelle Transportschäden sofort anzuzeigen hat.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

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