LG Bochum: 15.000,- Euro Streitwert für zwei Wettbewerbsverstöße

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LG Bochum: 15.000,- Euro Streitwert für zwei Wettbewerbsverstöße

Das LG Bochum hat in einem einstweiligen Rechtsstreit (Az.: I-12 O 255/09) einen Streitwert iHv 15.000,- Euro für zwei Wettbewerbsverstöße angenommen.Zum einen ging es um die folgende Angabe: „Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückgesendeten Sachen einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Teilzahlung erbracht haben”. Diese Angabe wurde wegen Wettbewerbsverstoßes untersagt.

Zum anderen wurde ein Verbot dahingehend ausgesprochen, „Gewürze zum Räuchern von Fleisch in Fertigpackungen anzubieten, ohne einen Grundpreis anzugeben”. Â

In beiden Fällen wurde dem Antragsgegner untersagt, bei Fernabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern die genannten Angaben zu tätigen.

(Quelle: Infobrief Wettbewerbsrecht, Nr. 51-52/2009)

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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