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LG Berlin: Zulässigkeit von Nutzungsbeschränkungen in AGB von Internet-Musikdiensten
27. Oktober 2009, 11:05 Uhr
Das LG Berlin bejaht in seinem Urteil vom 14. Juli 2009 (Az.: 16 O 67/08) die Rechtmäßigkeit einer AGB-Klausel, die die Nutzungsrechte der Kunden hinsichtlich der Weitergabe von Dateien einschränkt.    Ein Internet-Musikdienst verkaufte Musikdateien als Download über das Internetportal. Die AGB des Anbieters enthielten eine Regelung, nach der nur persönliche Gebrauch der Musikdateien erlaubt wurde. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Verbreitung, wurde untersagt. Dagegen hatte der Verband der Verbraucherzentralen auf Unterlassung geklagt. Es wurde vorgetragen, die Klausel schränke die NutzungsÂbeÂdingungen für die Verbraucher unangemessen ein.
Die Klage wurde abgewiesen. Zwar trete generell bei der Verbreitung von Werken die Erschöpfung der Rechte ein. Wenn somit Musikstücke mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht werden, könne der Urheber ab dem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr über das Werk verfügen.
In dem zu entscheidenden Fall waren die Richter allerdings der Ansicht, dass der ErÂschöpfÂungsÂgrundsatz ausnahmsweise nicht greife. Durch den Download der Musikstücke werde das Werk noch nicht verbreitet, sondern nur eine sog. unkörperliche Datei davon öffentlich zugänglich gemacht. Eine Erschöpfung könne jedoch nur an körperlichen Werken eintreten. Daher sei die Beschränkung der Nutzungsrechte durch die AGB vorliegend zulässig. Â
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