Allgemein
HanseNet wird zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
26. November 2009, 08:51 Uhr
Mit Beschluss vom 02.11.2009 – Az: 13 B 1392/09 – bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren die Verpflichtung eines Telekommunikationsdienstleisters zur Vorratsdatenspeicherung. Gegenstand des Verfahrens war ein Bescheid der Bundesnetzagentur. Mit diesem wurde der HanseNet aufgegeben, eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Zudem sah der Bescheid vor, dass die mit der Datenspeicherung verbundenen Kosten von HanseNet zu tragen sind. Hiergegen richtete sich HanseNet, blieb damit allerdings erfolglos.Das höchste nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht lässt die der HanseNet auferlegte Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig zu. Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken des die Vorratsdatenspeicherung einführenden Gesetzes -über welches das Bundesverfassungsgericht demnächst zu entscheiden hat-,  konnte das Oberverwaltungsgericht lediglich eine Interessenabwägung durchführen. Diese ergab, dass die vorläufige Vorratsdatenspeicherung HanseNet nicht zum schwerwiegenden und irreversiblen Nachteil gereichen wird. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erachten wird, entstünden HanseNet keine unzumutbaren wirtschaftlichen Schäden. Â
Mit seiner Entscheidung setzt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Konkurrenz zu seinen Kollegen am Berliner Verwaltungsgericht. So befreiten die Verwaltungsrichter in der Bundeshauptstadt in der jüngsten Vergangenheit mehrfach Mitkonkurrenten von HanseNet von der Verpflichtung, eine Vorratsdatenspeicherung durchzuführen. Mit Spannung kann also die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet werden.
Quelle: Telemedicus
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