Die Buchpreisbindung Teil (15): Was Online-Händler beachten müssen!

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Die Buchpreisbindung Teil (15): Was Online-Händler beachten müssen!


In einer mehrteiligen Serie stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto ” Die Buchpreisbindung: Was Online-Händler beachten müssen!” die juristischen Hürden beim Handel im Netz dar. Im heutigen 15. Teil geht es um die Frage: „Wie kann man als Online-Buchhändler den Ladenpreis eines preisgebundenen Buches in Erfahrung bringen?”.

Das BuchPrG gibt keine Regelung vor, in welcher Form die Verleger und Importeure ihre Ladenpreise bekannt machen müssen. Daher erscheint es in der Tat nicht immer  einfach die aktuellen gebundenen Preise für Bücher in Erfahrung zu bringen.

Die meisten Verlage, die den Großteil des Vertriebs ihrer Bücher über den Sortimentsbuchhandel steuern, machen die Preise über die „Gelben Seiten” des Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel oder über das Verzeichnis lieferbarer Bücher bekannt.

Teilweise können auch durch Internetrecherchen die aktuell gebundenen Preisen eines Buches in Erfahrung gebracht werden.

Sollten Sie noch weiterführende rechtliche Fragen haben und eine Einzelberatung wünschen, dann stehen Ihnen die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Otto Freiherr Grote von der Kanzlei Wilde & Beuger gerne unter der Telefonnummer 0221 951 563 0 oder per E-Mail an info@wbs-law.de zur Verfügung.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

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