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Buy-out bei Autorenverträgen: DIE ZEIT macht nach Protesten einen Rückzieher
27. Mai 2010, 19:34 Uhr
Nach Mitteilung ihres Chefredakteurs lässt die renommierte Wochenzeitung DIE ZEIT nach Protesten des Verbandes der freien Journalisten Freischreiber die zuletzt den für sie tätigen freie Journalisten vorgelegten Autorenverträge erneut überarbeiten. Der zunächst Ende April diesen Jahres versandte Vertragsentwurf sollte den Verlag im Hinblick auf neue Geschäfts- und Auswertungsmodelle, insbesondere im Internet und weiteren technischen Neuerungen, bestmöglich aufstellen.
Zu diesem Zweck wurden den Autoren Regelungen zur Unterzeichnung vorgelegt, die eine umfassende und uneingeschränkte Nutzung aller zukünftigen, aber auch bereits in der Vergangenheit geschriebenen Artikel der freien Journalisten, durch die ZEIT vorsahen. Eine gesonderte finanzielle Entschädigung wollte der Verlag hierfür jedoch nicht zahlen. Vielmehr sollte mit der Zahlung eines pauschalen Honorars für zukünftige Artikel die beliebig häufige Nutzung aller Artikel bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors abgegolten sein.Â
Nachdem sich auch die Journalisten-Gewerkschaften DJV und DJU den Protesten angeschlossen hatten, teilte der ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo nunmehr mit, dass die Rahmenbedingungen nunmehr nochmals intern überprüft werden sollen.  Â
Hintergrund: Total Buy-OutÂ
Unter Total-Buy-Out im Medienrecht versteht sich die Abgeltung der vollumfänglichen und uneingeschränkten Übertragung aller urheber- und leistungsschutzrechtlicher Nutzungsrechte durch Zahlung einer einmaligen pauschalen Vergütung. Problematisch ist diese Regelung insbesondere im Hinblick auf § 32 UrhG, nach dem der Nutzer eines Werkes dem Urheber zumindest eine angemessene Vergütung zahlen muss. Zum Streit zwischen den Parteien kommt es meist in der Frage, ob die Höhe der einmaligen Pauschalzahlung angemessen im Sinne des Gesetzes ist. Zur Vermeidung eines solchen Konflikts und zu dessen Lösung kann der Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes den Urheber beispielsweise durch eine prozentuale Beteiligung an den erzielten Erlösen am wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung partizipieren lassen und ihn somit angemessen vergüten.  Â
Quelle:
Meedia-Newsletter vom 26.05.2010
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Kategorien: Allgemein, Medienrecht









