Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.09 über Vorratsdatenspeicherung

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Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.09 über Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15. Dezember 2009 über die Rechtmäßigkeit der mit Bundesgesetz vom 01.01.2008 angeordneten Vorratsdatenspeicherung. Kurioserweise muss Frau Leutheusser-Scharrenberger als Bundesjustizministerin das angegriffene Gesetz verteidigen, war sie es doch, die sich zu Oppositionszeiten gegen selbiges Gesetz der Verfassungsbeschwerde angeschlossen hatte. Zumindest, so die Bundesjustizministerin, werde sie als „Beschwerdeführerin” anwesend sein.Das Gesetz schreibt vor, dass die Telekommunikations-Unternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten verdachtsunabhängig ein halbes Jahr lang speichern müssen. Die Speicherung soll den Ermittlungsbehörden dienen, um im Verdachtsfall auf die Daten zurückgreifen zu können. Gegen diese Regelung haben nicht weniger als 33.000 Bürger, darunter Frau Leutheusser-Schnarrenberger, geklagt. Die Beschwerdeführer fühlen sich in ihren Grundrechten verletzt.

Fakt ist, dass die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung zwar in geschützte Grundrechte eingreift. So sind das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis betroffen. Auch Verschwiegenheitspflichten von Rechtsanwälten, Ärzten und Seelsorgern können tangiert werden. Ob diese Grundrechtseingriffe allerdings rechtswidrig sind, entscheidet das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren.

Im Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2008 beschlossen, dass Sicherheitsbehörden nur zur Verfolgung schwerer Straftaten auf die Vorratsdaten zugreifen dürfen. Im Oktober hingegen hat das Bundesverfassungsgericht den Zugriff durch die Behörden auf die Daten weiterhin beschränkt. Seitdem dürfen nur noch Anklagebehörden und Geheimdienste Daten zur Gefahrenabwehr herausverlangen.  Ob das Verfassungsgericht an seiner im Eilverfahren geäußerten Meinung festhält, bleibt abzuwarten.

Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/51/70/

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