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Bundesnetzagentur greift durch: Bußgelder in Höhe von einer halben Millionen Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung
03. März 2010, 12:54 Uhr
Seit den Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Telekommunikationsgesetzes im August letzen Jahres sind Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer und ohne die Einwilligung des Verbrauchers verboten und werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Insgesamt wurden seitdem neun Bußgeldstrafen von insgesamt einer halben Millionen Euro verhängt. Die Bundesnetzagentur möchte damit das „ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am seit langem gesetzlich bestehenden Verbot unerlaubter Telefonwerbung” unterbinden, wie es in der Pressemitteilung heißt. Die Bußgelder wurden dabei nicht nur an die Call-Center gerichtet sondern betrafen auch Unternehmen, die die Call-Center beauftragt hatten.“Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen. Ich appelliere mit Nachdruck an alle Werbenden – Auftraggeber wie Callcenter – sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Ausflüchte lassen wir nicht gelten”,
warnte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Quelle: www.bundesnetzagentur.de, Pressemitteilung vom 29.01.2010
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