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AG München: Bei der IP-Adresse handelt es sich nicht um personenbezogene Daten
21. Dezember 2008, 10:07 Uhr
Die Frage, ob es sich bei der IP-Adresse um personenbezogene Daten handelt, wird von der Rechtsprechung sehr kontrovers diskutiert. Das AG München hat nun in einem aktuellen Urteil vom 30.09.2008 (Az. 133 C 5677/08) zu dieser Frage Stellung genommen.
Hierbei entschied das Gericht, dass es sich bei der IP-Adresse eben nicht um personenbezogene Daten handle, da es an der notwendigen Bestimmbarkeit fehle. Zur Begründung führte das AG München aus:
„(…)Anders als vom Amtsgericht Berlin entschieden, sind nach hiesiger Auffassung dynamische IP-Adressen keine personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz. Damit fehlt es an einer Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch.
Nach diesseitiger Auffassung stellen die IP-Adressen deswegen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Bestimmbarkeit ist dann gegeben, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann (vgl. Gola/Schunerus, BDSG, § 3 Rdnr. 10).
IP-Adressen werden durch den von der Beklagten verschiedenen sogenannten Access Provider zeitlich begrenzt an Kunden vergeben, der Access Provider kann über die Bestandsdaten auch später den entsprechenden Nutzer ermitteln.
Diese Möglichkeit steht der Beklagten nicht ohne weiteres zu. Die Beklagte könnte den Nutzer nur mit Hilfe des Access Providers ermitteln, der aber mangels Rechtsgrundlage den Betreiber eines Internetportals diese Angaben nicht zur Verfügung stellen darf. Die theoretisch mögliche, aber illegale Möglichkeit einer Identifikation des Nutzers durch den Access Provider und Weitergabe der Daten an die Beklagte als Portalbetreiber kann vorgeschilderter Definition der Bestimmbarkeit der personenbezogenen Daten nicht entsprechen. Eine solch illegale Handlung kann kaum als normalerweise und mit großem Aufwand durchzuführende Methode angesehen werden.
Dynamische IP-Adressen können daher für einen Betreiber eines Internetportals keine personenbezogenen Daten darstellen.(…)”
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Kategorien: Allgemein, Internetrecht, Urheberrecht













