Rechtsanwalt Alexander Kysucan
Hilfe bei Abmahnung von Alexander Kysucan.
Rechtsanwalt Alexander Kysucan, Lietzenburger Straße 53, Postfach 328, 10719 Berlin, verschickt derzeit Abmahnungen wegen angeblich illegalem Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Filmwerken.
Lassen Sie sich nicht von Ihrer Abmahnung der Kanzlei Kysucan irritieren. Rechtsanwalt Christian Solmecke zeigt Ihnen hier auf, welche Möglichkeiten Sie haben, um auf die Abmahnung bestmöglich zu reagieren.
Video zur Abmahnung von Kanzlei Kysucan:
Rechteinhaber für die die Kanzlei Kysucan abmahnt:
Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, Frankfurt am Main
Das fordert Rechtsanwalt Kysucan von Ihnen:
Mit der Abmahnung fordert Rechtsanwalt Kysucan die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der derzeit € 650,00 beträgt.
Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:
Zunächst ergibt sich aus S.1 der Abmahnung, welcher Rechteinhaber vertreten wird.
Anschließend benennt die Kanzlei das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann das Filmwerk über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist.
Auf Seite 2, Absatz 3, der Abmahnung erklärt die Kanzlei, dass ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen Ihren Internet-Provider nach § 101 UrhG durchgeführt wurde und das zuständige Landgericht einen entsprechenden Beschluss erlassen habe. Der Beschluss des Landgerichts ist der Abmahnung üblicherweise in Kopie beigefügt.
Weiter wird ausgeführt, dass Sie für sämtliche über Ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen persönlich haften.
Unterlassungsanspruch:
Rechtsanwalt Kysucan fordert insofern unter Fristsetzung zur Abgabe einer in der Anlage beigefügten Unterlassungserklärung auf. Es wird auf Folgendes hingewiesen:
„Nach Fristablauf müssen Sie unverzüglich mit einer gerichtlichen Unterlassungsanordnung rechnen, wodurch weitere Gerichts- und Anwaltskosten entstünden.”
In Rahmen der Unterlassungserklärung auf Seite 5 soll u.a. unterzeichnet werden:
„es ab sofort unterlassen, bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung den Bild- und Tonträger Kittens and their Milf ohne Zustimmung der Gläubigerin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.”
Ersatzansprüche:
Auf Seite 3 der Abmahnung erörtert Rechtsanwalt Kysucan, welche vermeintlichen Ersatzansprüche dem Rechteinhaber nun gegen Sie zustehen. Es wird der anwaltliche Aufwand und die Höhe der Streitwerts erläutert. Schließlich ist die Rede von eigentlich zu beanspruchenden Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 651,80.
Außerdem weist die Kanzlei auf S. 3 darauf hin, dass Anspruch auf Ersatz des ihrer Mandantschaft entstandenen Schadens besteht und macht in diesem Zusammenhang ein Vergleichsangebot.
Vergleichsangebot:
Auf Seite 3 der Abmahnung heißt es daher
„Letztendlich wären die Zahlungsansprüche unserer Mandantin weitaus höher als das folgende Angebot in Höhe von
EUR 650,00 (sechshundertfünfzig).”
Das Vergleichsangebot ist der Abmahnung (Seite 6) ebenfalls beigefügt und soll unterzeichnet an die Kanzlei zurückgesandt werden.
Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie diese an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:
- Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
- Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
- Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
- Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Gerne beraten wir Sie daher unverbindlich und umfangreich an unserer Filesharing- Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit). Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
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