Werden pornografische Filme durch das Urheberrecht geschützt?

Abmahnung Filesharing

Werden pornografische Filme durch das Urheberrecht geschützt?

Als eine Amerikanerin wegen einer angeblichen Verletzung von Urheberrecht an einem pornografischen Film  abgemahnt wurde, setzte sie sich vor Gericht zur Wehr-unter Berufung auf die US-Verfassung.

Bildnachweis: /court_hammer / Yasuo Tamura / CC BY 2.0 /Some rights reserved
Vorliegend wurde laut Heise Online sowie golem.de einer amerikanischen Bürgerin aus Kalifornien vorgeworfen, dass sie einen pornografischen Film illegal über Bittorent getauscht haben soll. Aus diese Grunde erhielt sie vom dem Rechtsinhaber eine Abmahnung. Dieser forderte die Zahlung von 3.400 US Dollar Schadensersatz.

Doch die abgemahnte Frau nahm das Vergleichsangebot nicht an. Vielmehr ging sie ihrerseits gegen den Abmahner vor und verklagte ihn. Hierbei steht sie auf dem Standpunkt, dass pornografische Filme keinen urheberrechtlichen Schutz genießen würden. Dies ergebe sich aus Artikel 1, Abschnitt 8, Ziffer 8 der Verfassung der Vereinigten Staaten. Hiernach dürfe der Kongress Werke schützen, die dem wissenschaftlichen Fortschritt und der Künste dienen. Die Voraussetzung würde der getauschte Film nicht erfüllen. Dies ergebe sich daraus, dass die Darstellungen obszön seien und darüber hinaus kriminelle Handlungen dargestellt würden. Auf den Ausgang dieses Rechtsstreits darf man gespannt sein.

Deutsche Nutzer von Tauschbörsen sollten sich deshalb keinen trügerischen Hoffnungen geben. Weder in der deutschen Verfassung, noch im Urheberrecht gibt es eine vergleichbare Regelung. Das Oberlandesgericht Köln stellte mit Entscheidung vom 25.03.2011 (Az. 6 U 87/10) fest, dass auch in dem Einstellen von pornografischen Filmen ohne Einverständnis des Rechtsinhabers eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 94 Abs. 1, 95 UrhG liegt. Bereits das Oberlandesgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom 10.05.1984 (Az.: 3 U 28/84) ausgeführt, dass es sich bei Filmen aus dem erotischen Bereich mangels Werkqualität um Laufbilder handelt, die nach den genannten Vorschriften ebenfalls urheberrechtlich geschützt sind.

Wer wegen einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung über eine Tauschbörse  abgemahnt worden ist, sollte sich beraten lassen. Nähere Infos finden Sie in unserem Filesharing-Spezial.

Filesharing-Spezial – Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.

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