Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Vorsicht Abmahnung! FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg, mahnt für die Firma MIG Film GmbH den Film „Gingerdead Man 2″ ab
12. April 2010, 13:47 Uhr
Immer mehr Kanzleien mahnen wegen etwaiger Urheberrechtsverletzungen ab. Nun schließt sich auch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Valentinskamp 24, aus 20354 Hamburg an. Sie mahnt derzeit für die Firma MIG GmbH den Film „Gingerdead Man 2″ etwaige Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharings ab.
Im Rahmen der Abmahnung fordert die FAREDS Rechtsanwaltgesellschaf mbH zur Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadens- und Rechtsverfolgungskosten auf. Wie in diesen Angelegenheiten üblich, bietet die Kanzlei jedoch die Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 850,00 zur Abgeltung der Schadens- sowie Rechtsverfolgungsansprüche an.
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten? Dann lassen Sie sich kompetent beraten, denn mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung sind weitreichende Folgen verbunden. Entscheidungen ins Blaue hinein lassen sich später häufig nicht mehr korrigieren. Lassen Sie sich daher keinesfalls durch kurze Fristen und Vergleichsangebote unter Druck setzen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich kompetent von Fachleuten beraten zu lassen.
Gerne stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte an unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zwecks Beratung zur Verfügung.
Weitere Informationen und Hilfe zu Abmahnungen von FAREDS | Hilfe bei FAREDS finden Sie hier:
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