Abmahnung Filesharing
Streaming Portal Movie2k.to war vorübergehend offline
15. Juni 2011, 18:09 Uhr
Nach Abschaltung von kino.to war plötzlich der Streaming-Dienst Movie2k.to ebenfalls nicht erreichbar. Seit heute ist die Webseite wieder erreichbar. Ist nur die Frage, was die Ursache war. Wie Nutzer sich verhalten sollten.
Nach der Stilllegung der illegalen Streamingplattform kino.to am 08.06.2011 wegen des Verdachts von gewerblichen Urheberrechtsverletzungen suchen viele Nutzer nach Alternativen, um sich kostenlos Kinofilme anzusehen. Hierzu gehört vor allem der Konkurrent Movie2k.to. Doch dann war dieser Dienst am 14.06.2011 plötzlich nicht erreichbar. Daraufhin wurde schon die Befürchtung laut, die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen in Zusammenarbeit mit der Polizei gegen diesen Streamingdienst vorgegangen ist.
Doch dies stellt sich jetzt nach übereinstimmenden Berichten in mehreren Onlinemedien als Irrtum heraus. Vielmehr soll movie.to das Opfer einer DDoS-Attacke geworden sein. Hierunter versteht man das mutwillige Lahmlegen des Servers, durch den die jeweilige Webseite zumindest vorübergehend nicht erreichbar ist. Über die mutmaßlichen Täter gibt es nur Spekulationen. Vermutlich handelt es sich um einen Konkurrenten. Diesbezüglich ist auch eine aktuelle Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf von Interesse, wonach ein solcher Angriff gewöhnlich eine strafbare Handlung in Form einer Computersabotage nach § 303 b StGB darstellt.
Hinweis:
Als Nutzer sollten Sie derartige Streaming Portale zurzeit am besten meiden. Zumindest die Betreiber machen sich strafbar, wenn sie urheberrechtlich geschützte Filme ohne Einverständnis des Rechtsinhabers kostenlos zum Download oder zum Streaming anbieten. Davon sollten Sie jedenfalls bei allen Portalen ausgehen, die kostenlos aktuelle Kinofilme im Angebot haben. Das Gleiche gilt für den Nutzer jedenfalls dann, wenn er sich den Film auf den Rechner herunterlädt, um ihn vollständig auf der Festplatte zu speichern. Soweit er sich den Film nur ansieht, liegt nach meinem Dafürhalten keine Urheberrechtsverletzung vor. Da es hierzu noch keine gerichtlichen Entscheidungen gibt und die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU) den gegenteiligen Standpunkt vertritt, sollten Nutzer lieber vorsichtig sein mit der Nutzung von illegalen Streaming-Angeboten im Internet.
Quellen:
- http://www.pcgameshardware.de/aid,829501/Movie2kto-Nach-kinoto-weiteres-Streaming-Portal-offline-Update-2/Internet/News/
- http://www.gulli.com/news/movie2k-to-unter-ddos-bust-unwahrscheinlich-2011-06-14
- http://mmorpgs.playnation.de/32646,der-krieg-der-streaming-portale-hat-begonnen
- http://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Kino-to-weiteres-Film-Streamingportal-offline-1259917.html
Sicherlich sind auch die folgenden Beiträge für Sie als Nutzer interessant:
- http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/ermittlungen-gegen-kino-to-was-haben-die-nutzer-jetzt-zu-befurchten-8628/
- http://www.wbs-law.de/urheberrecht/kino-to-die-rechtlichen-hintergrunde-8680/
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Kategorien: Abmahnung Filesharing, Urheberrecht
Kommentare (3)
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Besonders schön finde ich “Hierzu gehört vor allem der Konkurrent Movie2ko.to.” -> ko.to ^^
Wie ist die Sachlage eigentlich mit dem Streamingdienst “justin.tv”, dort werden ja auch sehr viele Streamingkanäle angeboten, u.a. Kinofilme, Filme allg., TV Serien usw., als User landet man hier ja auch in der Grauzone, die Broadcaster machen sich aber strafbar, oder?
Diejenigen, die ein TV Signal weiterleiten, machen sich strafbar. Die Nutzer aus meiner Sicht nicht.