Sie wurden von der Kanzlei Nümann & Lang wegen des Computerprogramms „Lexware Quicksteuer Deluxe 2010″ der Firma Haufe-Lexwale GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg abgemahnt?

Abmahnung Filesharing

Sie wurden von der Kanzlei Nümann & Lang wegen des Computerprogramms „Lexware Quicksteuer Deluxe 2010″ der Firma Haufe-Lexwale GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg abgemahnt?

� Derzeit häufen sich Abmahnungen der Kanzlei Nümann & Lang, Karlsruhe, im Auftrag der Firma Haufe-Lexwale GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg. Es handelt sich dabei um den Vorwurf angeblicher Urheberrechtsverletzungen bezüglich des Computerprogramms „Lexware Quicksteuer Deluxe 2010″.

Die Kanzlei fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüchen. Sie bietet zur Abgeltung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 695,00.

Bevor Sie „blind” eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie sich über die aktuelle Rechtslage zum Thema „Filesharing” informieren, denn nicht immer sind die Ansprüche der abmahnenden Kanzlei berechtigt. Gerne beraten wir Sie an unserer telefonischen Hotline unter der Rufnummer 0221/ 95 15 63 52 oder in unserem Chat.

Bitte informieren Sie sich auch auf der folgenden Seite über unser gesamtes Informationsangebot

Filesharing-Spezial – Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

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Weitere Informationen und Hilfe zu Abmahnungen von Nümann Lang finden Sie hier:
Nümann Lang.

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