Die Unterlassungserklärung

Wer eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten hat, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und zurücksenden. Ansonsten würde unter Umständen ein Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

Darüber hinaus hätten die abmahnenden Kanzleien nach wie vor die Möglichkeit, weitere Abmahnungen wegen anderer in der Vergangenheit geladenen Dateien zu verschicken. Deswegen sollte eine abgewandelte Form der Unterlassungserklärung abgegeben werden – die so genannte modifizierte Unterlassungserklärung.

Diese sollte auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt, der sich auch im Urheberrecht auskennt, angefertigt werden.

Kann ich nicht eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden?

Grundsätzlich ist davor zu warnen, ein Muster für eine Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden, nicht alle dort angebotenen Muster auch von den Rechteinhabern akzeptiert werden. Insbesondere erleben wir immer wieder den Fall, dass die Betroffenen die vorhandenen Vorlagen und Beispiele einer modifizierten Unterlassungserklärung falsch anpassen oder abwandeln.

Dann kann es teuer werden. Eine falsche Unterlassungserklärung ist so zu werten, als sei überhaupt keine Erklärung abgegeben worden. Der Rechteinhaber hat dann die Möglichkeit, unverzüglich ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Betroffenen einzuleiten. Ein solches Verfahren kann den Verlierer mehrere tausend Euro kosten.

Selbst wenn eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet akzeptiert werden sollte, könnten die Abmahnkanzleien immer noch weitere Abmahnungen wegen anderer in der Vergangenheit geladenen Dateien verschicken. Auch um dieses Risiko einzudämmen ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt zu empfehlen.

Ich habe ein Muster für eine Unterlassungserklärung aus dem Internet verwendet und versendet. Was kann ich tun?

Um das Risiko erheblich zu reduzieren, dass eine einstweilige Verfügung erwirkt wird oder weitere Abmahnungen verschickt werden, empfiehlt sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung hinterherzuschicken.

Eine gegebenenfalls vormals unwirksame Muster-Unterlassungserklärung kann auf diesem Wege „geheilt” werden. Wenn weitere Abmahnungen von anderen Kanzleien drohen, weil in der Vergangenheit mehrere Musik-, Film-, Spiele- oder Hörbuchdateien geladen worden sind, ist die Versendung von sogenannten vorbeugenden Unterlassungserklärungen ratsam.

Was sind überhaupt vorbeugende Unterlassungserklärungen? Gibt es die auch als Muster?

Vorbeugende Unterlassungserklärungen sind an und für sich ganz normale Unterlassungserklärungen. Sie werden an diejenigen Kanzleien versandt, die regelmäßig im Bereich Filesharing abmahnen, noch bevor diese eine Abmahnung auf den Weg gebracht haben.

Sind die vorbeugenden Unterlassungserklärungen einmal bei den gegnerischen Kanzleien eingegangen, dürfen diese den Betroffenen nicht mehr in der Weise abmahnen wie bereits geschehen. Das heißt: Anwaltskosten für eine Abmahnung dürfen z.B. nicht mehr geltend gemacht werden.

Mit dem Versenden der vorbeugenden Unterlassungserklärungen wird also das Risiko erheblich reduziert, noch weitere Abmahnungen wegen in der Vergangenheit geladener Dateien zu bekommen. Zu etwaigen Muster-Unterlassungserklärungen gilt oben Gesagtes.

Gerne beraten unsere im Urheberrecht tätigen Rechtsanwälte Sie unter der Telefonnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit).

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