Kanzlei Nümann & Lang erhöht die Filesharing-Preise

Abmahnung Filesharing

Kanzlei Nümann & Lang erhöht die Filesharing-Preise

Neue „Filesharing-Tarife“ bei der Kanzlei Nümann & Lang. Während die bereits bekannte Abmahnkanzlei Nümann & Lang in der Vergangenheit ein einheitliches Vergleichsangebot in Höhe von € 450,00 machte –und zwar unabhängig davon, ob eine oder zwei Musikdateien abgemahnt wurden-, wird nun ein höherer Betrag gefordert. So häuften sich in den letzten Tagen die Abmahnungen an Mandanten, die wegen zweiter Musikdateien nicht mehr € 450,00, sondern nun € 590,00 an Nümann & Lang zahlen sollen. Offensichtlich unterliegt also auch das Abmahngeschäft der Inflationsrate.

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

Facebook Twitter Google+ YouTube 

Weitere Informationen und Hilfe zu Abmahnungen von Nümann Lang finden Sie hier:
Nümann Lang.

Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.

0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr

Hier gratis Ersteinschätzung testen!

RSSKommentare (0)

Trackback URL

Die Kommentarfunktion wurde deaktiviert.

Social
+1