Abmahnung Filesharing
Kanzlei Nümann & Lang erhöht die Filesharing-Preise
27. Juli 2009, 08:32 Uhr
Neue „Filesharing-Tarife“ bei der Kanzlei Nümann & Lang. Während die bereits bekannte Abmahnkanzlei Nümann & Lang in der Vergangenheit ein einheitliches Vergleichsangebot in Höhe von € 450,00 machte –und zwar unabhängig davon, ob eine oder zwei Musikdateien abgemahnt wurden-, wird nun ein höherer Betrag gefordert. So häuften sich in den letzten Tagen die Abmahnungen an Mandanten, die wegen zweiter Musikdateien nicht mehr € 450,00, sondern nun € 590,00 an Nümann & Lang zahlen sollen. Offensichtlich unterliegt also auch das Abmahngeschäft der Inflationsrate.
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