Abmahnkanzleien
Kanzlei FAREDS mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag vom Geto Gold Musikverlag ab
15. April 2011, 16:39 Uhr
Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung von Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg bekommen und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?
Sehen Sie hierzu unser Video:
Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um Die Atzen mit Nena „Strobo Pop“. Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um den Geto Gold Musikverlag GbR, Blücherstr. 22, 10961 Berlin.
Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Lassen Sie sich nicht dazu hinreißen, die Ansprüche ungeprüft zu akzeptieren. Eine juristische Beratung ist unabdingbar, da man sich mit der Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg bindet. Auch die Aussage, man hafte als Anschlussinhaber unter allen Umständen für Verletzungen Dritter ist in dieser Form nicht korrekt. Eine juristische Überprüfung der Angelegenheit lohnt sich also.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter den Rufnummern 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) persönlich zur Verfügung.
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