Morgen, am 15.11.2012,  wird eines unserer Filesharing Verfahren vor dem BGH verhandelt. Das Urteil ist noch am gleichen Tag zu erwarten. Wir erhoffen uns, dass der BGH wichtige Rechtsfragen klärt, über die schon seit langem gestritten wird. Konkret geht es darum, wann Eltern für Filesharing-Aktivitäten ihrer Kinder haften müssen. Auch die Anforderungen an den Nachweis der Rechteinhaberschaft und die Höhe der in der Abmahnung geforderten Zahlungen stehen auf dem Prüfstand.

Wir berichten auf unserer Facebook-Seite live aus Karlsruhe.

Mit Spannung erwarten wir die mündliche Verhandlung am 15.11.2012, 12 Uhr, vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, Herrenstraße 45 a, Saal H 123.

Die Berufungsinstanz wurde vom OLG Köln (6 U 67/11) entschieden:
https://www.wbs.legal/abmahnung-filesharing/olg-koln-eltern-haften-auch-wenn-kinder-p2p-sperren-umgangen-haben-6-u-6711-23185/

Vorab gab es vom OLG Köln einen viel beachteten Hinweisbeschluss:
https://www.wbs.legal/abmahnung-filesharing/olg-koln-ausert-bedenken-gegen-schadenersatzhohe-in-filesharing-prozess-13798/

Das Urteil der ersten Instanz (LG Köln 28 O 716/10) ist hier zu finden:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2011/28_O_716_10_Urteil_20110330.html

Zum weiteren Hintergrund hier noch ein Bericht aus der WDR Servicezeit zur bevorstehenden BGH-Verhandlung: