Abmahnung der Kanzlei Auffenberg für Wolfgang Embacher wegen „Inzest Geschichten 2″

Abmahnung Filesharing

Abmahnung der Kanzlei Auffenberg für Wolfgang Embacher wegen „Inzest Geschichten 2″

Die Kanzlei Auffenberg aus Dortmund mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Filmproduktion von Wolfgang Embacher, Am Lehmwohld 42, 25524 Itzehoe, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den pornographischen Film „Inzest Geschichten 2″.

Die Kanzlei fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüchen. Sie bietet zur Abgeltung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 295,00 an.

Bevor Sie „blind” eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie sich über die aktuelle Rechtslage zum Thema „Filesharing” informieren, denn nicht immer sind die Ansprüche der abmahnenden Kanzlei berechtigt. Gerne beraten wir Sie an unserer telefonischen Hotline unter der Rufnummer 0221/ 95 15 63 52 oder in unserem Chat.

Bitte informieren Sie sich auch auf der folgenden Seite über unser gesamtes Informationsangebot:

Abmahnung Auffenberg

Filesharing-Spezial – Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot

Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.Christian Solmecke auf Google+ besuchen

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