Abmahnung Filesharing
Abmahnung der Kanzlei Auffenberg für Wolfgang Embacher wegen „Inzest Geschichten 2″
23. August 2010, 10:32 Uhr
Die Kanzlei Auffenberg aus Dortmund mahnt derzeit verstärkt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Filmproduktion von Wolfgang Embacher, Am Lehmwohld 42, 25524 Itzehoe, ab. Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen im Hinblick auf den pornographischen Film „Inzest Geschichten 2″.
Die Kanzlei fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüchen. Sie bietet zur Abgeltung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatzansprüche die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von € 295,00 an.
Bevor Sie „blind” eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie sich über die aktuelle Rechtslage zum Thema „Filesharing” informieren, denn nicht immer sind die Ansprüche der abmahnenden Kanzlei berechtigt. Gerne beraten wir Sie an unserer telefonischen Hotline unter der Rufnummer 0221/ 95 15 63 52 oder in unserem Chat.
Bitte informieren Sie sich auch auf der folgenden Seite über unser gesamtes Informationsangebot:
Filesharing-Spezial – Übersicht über unser gesamtes Informationsangebot
Sie suchen einen Anwalt? Sofort Hilfe vom Anwalt.
0221 - 400 67 555 Telefonischer Erstkontakt kostenfrei Mo-So von 8-22 Uhr
Kategorien: Abmahnung Filesharing, Medienrecht













