Abmahnung Filesharing
Abmahnradar: Negele Zimmel Greuter Beller mahnen im Auftrag von GMV ab
29. Oktober 2009, 10:46 Uhr
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert.
Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller erhalten?
Die in Augsburg ansässige Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mahnt deutschlandweit überwiegend wegen Urheberrechtsverletzungen an pornografischen Filmen ab.
Mithilfe eines Anti-Piracy Unternehmens werden Tauschbörsen nach den Werken der Mandanten abgesucht und die Anschlussinhaber ermittelt:
„Im Rahmen des eDonkey2000-Netzwerkes, einer sog. Internettauschbörse, wurde ausgehend von Ihrem Internetanschluss das vorgenannte Filmwerk als umfangreiche Datei unter dem Namen „Mord ist mein geschäft, Liebling.German.2009.DVDRiP.XviD-WDE.avi ohne Erlaubnis unserer Mandantin verwertet, insbesondere einer Vielzahl von Nutzern zum Download angeboten.”�
Abgabe der Unterlassungserklärung
Nach zahlreichen Darlegungen, weshalb die gerügte Urheberrechtsverletzung nur vom Anschluss des Abgemahnten aus begangen werden konnte, fordert die Kanzlei für ihre Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Schadensersatz und Anwaltskosten
Die Kanzlei macht für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung sowohl einen Schadensersatzanspruch der Mandantin, als auch die entstandenen Anwaltskosten geltend.
Vergleichsangebot
Da die Mandantin an einer schnellen außergerichtlichen Einigung mit dem Abgemahnten interessiert sei, bietet die Kanzlei ein Vergleichsangebot an. In dem Abmahnschreiben erklärt die Kanzlei, dass mit einer einmaligen
Pauschalzahlung in Höhe von 702,00 €
sowie der fristgerechten Abgabe der Unterlassungserklärung jegliche Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche beglichen und keine weiteren zivilrechtlichen Schritte der Mandantin zu befürchten sind.
Wie soll ich auf die Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller reagieren?
Auf keinem Fall dürfen Sie den Kopf in den Sand stecken und gar nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte zunächst seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nachkommen. Jedoch wird dringend davon abgeraten die von der Abmahnkanzlei vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben.
Zum einen werden durch die uneingeschränkte Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen übernommen werden. Zum anderen ist die festgelegte Vertragsstrafe in den meisten Fällen zu hoch. Außerdem beinhaltet das Erklärungsformular häufig ein Schuldanerkenntnis, welches bei eventuellen späteren Rechtsstreitigkeiten als Beweismittel gegen den Erklärenden verwandt werden kann. Darüber hinaus unterliegt eine solche Unterlassungserklärung der Regelverjährungszeit von dreißig Jahren und bindet den Betroffenen viel zu lange, selbst bei etwaiger Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung.
Dringend zu empfehlen ist daher die fristgerechte Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die dem Unterlassungsanspruch einerseits Rechnung trägt, andererseits nicht mehr erklärt als gefordert werden kann. Solche veränderten Unterlassungserklärungen werden von im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Darüber hinaus sollten auch vorbeugende Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Denn häufig bezieht sich die Abmahnung nur auf den Download einer einzigen Datei. Oft sind sich die Inhaber des Internet-Anschlusses aber gar nicht sicher, ob sie oder ein anderer noch weitere Dateien heruntergeladen haben. Es kommt daher vor, dass Betroffene, die auf die erste Abmahnung eingegangen sind und den gesamten Betrag gezahlt haben, in kurzer Zeit noch weitere Abmahnungen vom selben Gegner und der selben Kanzlei erhalten, in manchen Fällen sogar bis zu 15 Abmahnungen. Dies gilt es durch vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verhindern. Eine auf Abmahnungen im IT-Bereich spezialisierte Kanzlei wird daher vorsorglich solche Erklärungen an alle Kanzleien senden, die momentan wegen der begangenen Verletzungen abmahnen.
Aktuelle Abmahnvorgänge der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für folgende Abmahner:
1.� � � � � � Orion Versand GmbH & Co. KG, Schäferweg 14, 24941 Flensburg
2.� � � � � � Projekt54 Mediantainment GmbH & Co. KG, Bozner Straße 9, 10825 Berlin
3.� � � � � � Off-Limits Media GmbH, Kiefholzstraße 3, 12435 Berlin
4.� � � � � � Tino Media, Germaniastraße 153, 12099 Berlin
5.� � � � � � Cazzo Film GmbH & Co. KG, Gneisenaustraße 94, 10961 Berlin
6.� � � � � � Wurstfilm GmbH, Hauptstraße 26, 10827 Berlin
7.� � � � � � Falk Lux Media, Schivelbeinerstraße 19, 10439 Berlin
8.� � � � � � Inside Media Distribution Ltd., Lise-Meitner-Straße 4, 50259 Pulheim
9.� � � � � � BB Video GmbH, Schenkendorfstraße 29, 45472 Mülheim an der Ruhr
10.� � � � Baron Film-Produktion GbR, Allee der Kosmonauten 52, 12681 Berlin
11.� � � � luxure Filmproduktion, Gierkezeile 23, 10585 Berlin
12.� � � � SG Video Produktion, Waldhausener Straße 161, 42061 Mönchengladbach
13.� � � � Cybernetto Handels GmbH, Goethering 52, 63067 Offenbach
14.� � � � GMV GmbH & Co. KG, Südstraße 27, 74374 Ochsenburg
15.� � � � Z-Faktor Medien, Gannertshofer 14 E, 89257 Illertissen
16.� � � � Pleasure GmbH, Schollbergstraße 24, 65203 Wiesbaden
17.� � � � Manfred Zeh GmbH, Frühlingstraße 14, 89257 Illertissen
18.� � � � Hustler Europe GmbH, Bischofstraße 101, 47809 Krefeld
19.� � � � INO Handels & Vertriebs GmbH, Otto-Hahn-Str. 15, 42369 Wuppertal
20.� � � � KT-DVD & Videoproduktion, Herman-Wember-Straße 14, 44532 Lünen
21.� � � � media & more GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 50259 Pulheim
22.� � � � Xplor Media Group Inc., 4427 Rainier Ave, San Diego, CA 92120
23.� � � � Sweet Pictures, Inh. Dennis Colsters, Kerkeland 2, 6651 KN Druten, Niederlande
24.� � � � International Media Company BV, Anna van Renesseplein 8, 1911 KN Uitgeest, Niederlande
25.� � � � Golden Eve (International) Ltd., 10 Halton Close, London, N11 3HG, Großbritannien
26.� � � � Scandinavian Entertainment, Box 6634 Rodelokka, 0502 Oslo, Norwegen
27.� � � � Vivthomas.com-video, Urb Dos Pezinhos, Lote� #12, 8800-223 Tavira
28.� � � � Nordic Adult Entertainment Group Sweden AB, Box 1001, 12123 Johanneshov
29.� � � � Herrn Daniel Schirm, Naheweinstr. 47, 55452 Guldental
30.� � � � DBM Videovertrieb GmbH, Am Schornacker 66, 46485 Wesel
Weitere Informationen zum Thema “Filesharing” finden Sie hier.
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, steht Ihnen die hierauf spezialisierte Kanzlei Wilde & Beuger kompetent zur Seite. Gerne beraten wir Sie diskret und unverbindlich an unserer Filesharing-Hotline unter der Telefonnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) oder Sie nutzen unseren Chat (am linken Rand).
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