Abmahnung Filesharing
Abmahnradar: Graf von Westphalen mahnt im Auftrag von DigiProtect ab
13. November 2009, 08:03 Uhr
Haben Sie auch eine Abmahnung von der Kanzlei Graf von Westphalen erhalten und wissen nicht, wie Sie richtig darauf reagieren sollen?In einer mehrteiligen Serie beleuchtet Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde & Beuger unter dem Motto “Abmahnradar: Welche Kanzleien mahnen ab?” die Vorgehensweise der Abmahnkanzleien und bietet eine erste Hilfestellung, wie man auf eine solche Abmahnung richtig reagiert.
Abmahnung von Graf von Westphalen erhalten?
Die in Frankfurt a.M. ansässige Kanzlei Graf von Westphalen mahnt im Auftrag von DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH deutschlandweit Filesharer wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen an Musik- und Filmwerken, wie z.B. dem Film „Nurses”, ab.
Anhand der von einem Antipiracy-Unternehmen ermittelten dynamischen IP-Adresse werden die vermeintlichen Filesharer herausgefiltert und von der Kanzlei abgemahnt:
„In diesem Verfahren hat unsere Mandantin eine Verletzung ihrer Urheberrechte mittels ihres Internet-Anschlusses glaubhaft gemacht. Nach den Feststellungen unserer Mandantin wurde am
21.05.2009 18 :55:28 Uhr
über die externe, d.h. von Ihrem Provider Ihrem Anschluss zugewiesene IP-Adresse eine digitale Kopie des oben genannten Films im Internet in einem File-Sharing-Netzwerk mittels der File-Sharing-Software Bittorrent zum Download angeboten.”
Abgabe der Unterlassungserklärung
Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben von der Kanzlei aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, in der er versichert eine solche Urheberrechtsverletzung an Rechten der Mandantin nicht mehr zu begehen.
Vergleichsangebot
Daneben fordert die Kanzlei für ihre Mandantin einen Schadensersatz sowie den Ersatz der entstanden Anwaltskosten. Damit die ganze Angelegenheit schnell erledigt werden kann bietet die Kanzlei dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot an.
Dieses sieht neben der Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Betrages von 480,00 € vor:
Er orientiert sich an folgender Berechnung:
Streitwert EUR 10.000.-
0,9 Geb. gem. RVG, Vergütungsverz. Nr. 2300� � EUR 437,40
Anteil Anwaltskosten Verfahren § 101 Abs. 9 UrhG� EUR 10,–
Anteil Gerichtskosten Verfahren § 101 Abs. 9 UrhG� EUR 10,–
Anteil Kosten Ermittlung (Datenfreigabe Provider)� � EUR 10,–
Post/TK-Pauschale� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � EUR 20,–
Wie soll ich auf die Abmahnung von Graf von Westphalen reagieren?
Auf keinem Fall dürfen Sie den Kopf in den Sand stecken und gar nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte zunächst seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nachkommen. Jedoch wird dringend davon abgeraten die von der Abmahnkanzlei vorgefertigte Unterlassungserklärung abzugeben.
Zum einen werden durch die uneingeschränkte Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen übernommen werden. Zum anderen ist die festgelegte Vertragsstrafe in den meisten Fällen zu hoch. Außerdem beinhaltet das Erklärungsformular häufig ein Schuldanerkenntnis, welches bei eventuellen späteren Rechtsstreitigkeiten als Beweismittel gegen den Erklärenden verwandt werden kann. Darüber hinaus unterliegt eine solche Unterlassungserklärung der Regelverjährungszeit von dreißig Jahren und bindet den Betroffenen viel zu lange, selbst bei etwaiger Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung.
Dringend zu empfehlen ist daher die fristgerechte Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die dem Unterlassungsanspruch einerseits Rechnung trägt, andererseits nicht mehr erklärt als gefordert werden kann. Solche veränderten Unterlassungserklärungen werden von im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Darüber hinaus sollten auch vorbeugende Unterlassungserklärungen abgegeben werden. Denn häufig bezieht sich die Abmahnung nur auf den Download einer einzigen Datei. Oft sind sich die Inhaber des Internet-Anschlusses aber gar nicht sicher, ob sie oder ein anderer noch weitere Dateien heruntergeladen haben. Es kommt daher vor, dass Betroffene, die auf die erste Abmahnung eingegangen sind und den gesamten Betrag gezahlt haben, in kurzer Zeit noch weitere Abmahnungen vom selben Gegner und der selben Kanzlei erhalten, in manchen Fällen sogar bis zu 15 Abmahnungen. Dies gilt es durch vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verhindern. Eine auf Abmahnungen im IT-Bereich spezialisierte Kanzlei wird daher vorsorglich solche Erklärungen an alle Kanzleien senden, die momentan wegen der begangenen Verletzungen abmahnen.
Weitere Informationen zum Thema „Filesharing” finden Sie hier.
Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Graf von Westphalen erhalten haben, steht Ihnen die hierauf spezialisierte Kanzlei Wilde & Beuger kompetent zur Seite. Gerne beraten wir Sie diskret und unverbindlich an unserer Filesharing-Hotline unter der Telefonnummer 0221 - 400 67 555 (Beratung bundesweit) oder Sie nutzen unseren Chat (am linken Rand).
Weitere Informationen und Hilfe zu Abmahnungen von Graf von Westphalen Rechtsanwälte finden Sie hier:
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