Experten-Erklärungen zum Fuhrmann Wallenfels Abmahnschreiben

Forderungen der Fuhrmann Wallenfels Abmahnung

Mit der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Fuhrmann und Wallenfels die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch – statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung – die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Art der getauschten Datei wenigstens € 550,00 beträgt.

Das typische Abmahnschema

Seite 1:
Auf S.1 der Abmahnung steht, wer der vertretene Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, etc.) ist sowie, dass eine Rechteinhaberschaft besteht. Anschließend benennen die Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse – die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann – getauscht worden ist.

Ab Seite 2:
Es wird insbesondere auf S. 2 darauf hingewiesen, dass die Rechteinhaberschaft im Verfahren nach § 101 Abs.9 UrhG vom Landgericht bestätigt worden sei. Eine Kopie des Beschlusses des Landgerichts ist manchmal als Anlage beigefügt. Es wird außerdem dargelegt, dass es sich vorliegend um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß handele. Dies habe das Verfahren vor dem Landgericht nach § 101 Abs.9 UrhG ergeben.

Sodann erklärt die Kanzlei, welche Ansprüche dem Künstler nun gegen Sie zustehen:

  • Unterlassungsanspruch,
  • Kostenerstattungs- und Schadensersatzanspruch sowie
  • Auskunftsanspruch.

Unterlassungsanspruch:

Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Es heißt diesbezüglich auf S.2:
„Nachdem Sie für die Rechtsverletzung verantwortlich sin, hat unsere Mandantin nach den § 97 Abs. 1 UrhG unabhängig von Ihrem Verschulden einen Anspruch auf Unterlassung zukünftiger Rechtsverletzungen.
Nur durch die Unterzeichnung der hier beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und eine Übersendung dieser von Ihnen unterschriebenen Erklärung im Original an unsere Anschrift hier in Frankfurt am Main, ist dabei die sogenannte „Wiederholungsgefahr” und damit die zukünftige Rechtsverletzung zu Gunsten unserer Mandantin endgültig ausgeräumt.”

Ersatzansprüche:

Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte erklären anschließend, welche vermeintlichen Ersatzansprüche der Mandantin nun gegen Sie zustehen.
Zunächst wird angeführt, dass Sie der Mandantin Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG schulden.
Darüber hinaus werden Rechtsverfolgungskosten und Ermittlungskosten angeführt. Die Höhe des Streitwerts wird kurz erläutert.

Vergleichsangebot

Anschließend unterbreiten die Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte ein Vergleichsangebot.

Auf Seite 3 der Abmahnung heißt es:

„Unsere Mandantin möchte keine gerichtliche Auseinandersetzung und bietet daher zur Vermeidung hier einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihnen an. Dies setzt aber voraus, dass Sie innerhalb der oben genannten Frist die hier angefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung im Original unterschrieben an unsere Büroanschrift übersenden und sich damit zur Unterlassung verpflichten. Darüber hinaus müssten Sie, ebenfalls bis zum … – zur pauschalen Abgeltung der eigentlich bereits höheren Aufwendungen und Schäden unserer Mandantin einmalig € … unter Angabe des Aktenzeichens … auf folgendes Konto des Unterzeichners überweisen. …”.

Sodann werden Sie auf Seite 3 der Abmahnung zur Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unter Fristsetzung aufgefordert.

Um es Ihnen nun vermeintlich leicht zu machen, fügt die Kanzlei als Seite 4 eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.

In der Unterlassungserklärung (S.4) soll unterzeichnet werden:

  • „1. Es ab sofort zu unterlassen, bei Meidung einer angemessenen, von der Gläubigerin für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden und im Streitfall von dem zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, das Computerspiel… / den Film … ganz oder in Auszügen im Internet öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
  • 2. Darüber hinaus verpflichtet sich der Schuldner, der Gläubigerin einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von … € zu bezahlen. Dieser Betrag gilt dabei als Abgeltung aller Aufwendungen und Schäden, die der Gläubigerin durch die hier gegenständliche Urheberrechtsverletzung entstanden sind.
    Der Schuldner verpflichtet sich, den Betrag in Höhe von … €, unter Angabe des Aktenzeichens … auf das Konto von Rechtsanwalt Götz Schneider-Rothhaar, Konto-Nr. …, BLZ … bei der …. Bank zu bezahlen.”

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